Kriegswaffenkontrolle
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kontrolle der Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr von Kriegswaffen auf Grundlage des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG), die zu den gesetzlichen Verboten und Beschränkungen (VuB) des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zählen. Genehmigungen für Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr erteilt auf Antrag das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die tatsächliche Überwachung der genehmigungsbedürftigen Warenbewegung über die Grenze des Zollgebiets der Europäischen Union wird von der Zollverwaltung vorgenommen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Brexit Dienstleistungen Direktinvestition Drittland Embargo Freihandelszone Kooperation Koordination Liquidität Migration Sanktion Sonderwirtschaftszone Subsidiarität Terms of Trade Volatilität Zahlungsbilanz Zoll internationale Arbeitsteilung nicht tarifäre Handelshemmnisse tarifäre Handelshemmnisse
eingehend
Kriegswaffenkontrolle
ausgehend
eingehend
Kriegswaffenkontrolle
ausgehend