Gesundheitsattest
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Sozialrecht
Außenhandel
Amtliche Bescheinigung für Import- oder Exportgüter, die besagt, dass die Güter frei von Krankheiten sind bzw. dass sie aus unverseuchten Gebieten kommen. Gesundheitsattest wird von vielen Staaten verlangt bei der Einfuhr
(1) von Pflanzen und Tieren,
(2) von bestimmten pflanzlichen und tierischen Nahrungsmitteln und Futtermitteln und anderen Erzeugnissen, bes. häufig für Fett, Fleisch und Fleischerzeugnisse, um die Einschleppung von Krankheiten und Schädlingen zu verhindern (bei Pflanzen, sog. phytosanitäres Zeugnis. Mit der VO (EU) 2017/625 und den Durchführungsverordnungen wurde das GGED eingeführt - Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument).
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