außenwirtschaftliches Gleichgewicht
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externes Gleichgewicht; 1. Begriff: neben der Preisniveaustabilität, dem hohen Beschäftigungsstand und dem wirtschaftlichen Wachstum eines der vier gesamtwirtschaftlichen Ziele des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes (StWG). Zu unterscheiden vom definitionsgemäß immer gegebenen Ausgleich der Zahlungsbilanz. Zahlungsbilanzgleichgewicht kann mit Defiziten (Überschüssen) im Außenhandel bzw. in der Leistungsbilanz bei gleichzeitigen Überschüssen (Defiziten) in der Kapitalverkehrsbilanz einhergehen.
2. Merkmale: Außenwirtschaftliches Gleichgewicht hingegen bezieht sich auf den Ausgleich des Außenbeitrags bzw. der Leistungsbilanz. In der monetären Außenwirtschaftstheorie wird unterschieden zwischen dem kurzfristigen außenwirtschaftlichen Gleichgewicht im Sinn eines Gleichgewichts auf dem Devisenmarkt und dem langfristigen außenwirtschaftlichen Gleichgewicht, bei dem keine Veränderung der Nettoauslandsverschuldung mehr erfolgt (Leistungsbilanzausgleich).
Vgl. auch Devisenmarkt, Zahlungsbilanzausgleich.