Steuerausgleichskonto
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Konto, auf dem Bewertungsunterschiede zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz (Mehr- oder Wenigergewinne) gesammelt werden und das in die Passivseite der Steuerbilanz eingestellt wird, solange die steuerlichen Gewinne die Gewinne der Handelsbilanzen übersteigen. Das Steuerausgleichskonto hat Rücklagencharakter (zusätzliches Eigenkapital in der Steuerbilanz) und gleicht sich spätestens bei Auflösung der Unternehmung aus, da es sich bei den Unterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz nur um Gewinnverlagerungen handelt.
Vgl. auch Mehr- und Wenigerrechnung, latente Steuern.
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Interne Verweise
Abgrenzung Aktiengesellschaft (AG) Arbeitsentgelt Aufwendungen Betrieb Betriebsstätte Darlehen Firmenwert Genossenschaft Gewerbebetrieb GmbH & Co. KG Kapitalertragsteuer Kommanditgesellschaft (KG) Nachhaltigkeit Nichtigkeit Personengesellschaft Rückstellung Stakeholder-Ansatz offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
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