Frachtgeschäft
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Beförderung von Gütern gegen Entgelt durch Frachtführer aufgrund eines Frachtvertrags. Das Frachtgeschäft gehört zu den Beförderungsgeschäften. Auch wenn ein Kaufmann, der nicht Frachtführer ist, im Betrieb seines Handelsgewerbes ein Frachtgeschäft abschließt, gelten die Vorschriften des HGB über das Frachtgeschäft (§§ 425, 451 HGB).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Andler-Formel Auftragsabwicklung Bedarfsermittlung Beschaffung Beschaffungsplanung Bestellprozess Bestellpunktverfahren Business-to-Business-Markt Distribution E-Procurement Efficient Consumer Response (ECR) Einkauf Kennzahlen Kommissionierung Lagerarten Logistik Materialwirtschaft Rahmenvertrag Supply Chain Management (SCM) Verpackungsfunktionen
eingehend
Frachtgeschäft
ausgehend
eingehend
Frachtgeschäft
ausgehend