Eigentum
Das Eigentum grenzt die Herrschaft über Sachen und andere Vermögensgegenstände zwischen Personen ab. Es gewährt eine umfassende Gewalt. Innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen kann eine Person über ihr Eigentum grundsätzlich nach Belieben entscheiden. ...
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Recht (Grundrechte),Recht (Grundlagen des bürgerlichen Rechts ),Recht (Sachenrecht)