Direkt zum Inhalt
Meta menu
Hilfe
Bitte wählen: Ich bin...
Professional
kein Professional (z.B. Student)
SUCHE
Main navigation
Startseite
Gabler Banklexikon
1
2
3
4
Startseite
Gabler Banklexikon
Hilfe
Suchformular schließen
Pfadnavigation
Lexikon Home
...
Recht
Öffentliches Recht
Staats- und Verfassungsrecht
Grundrechte
Ergebnisse pro Seite
20
50
200
zuletzt besuchte Definitionen...
Sachgebiete unter Grundrechte
alle Treffer
Ergebnisse: 1 - 26 von 26
Eigentum
Das Eigentum grenzt die Herrschaft über Sachen und andere Vermögensgegenstände zwischen Personen ab. Es gewährt eine umfassende Gewalt. Innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen kann eine Person über ihr Eigentum grundsätzlich nach Belieben entscheiden. ...
mehr >
Recht
(
Grundrechte
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Tarifautonomie
I. Arbeitsrecht: Recht der Koalitionen, unabhängig von staatlicher Einflussnahme, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu regeln. II. Verkehrsrecht: Berechtigung eines Verkehrsträgers, über die Ausgestaltung der eigenen Tarife selbst zu bestimmen....
mehr >
Recht
(
Grundrechte
) ,
Recht
(
Kollektives Arbeitsrecht, Tarifrecht
)
Grundrechte
die im Grundrechtsteil des Grundgesetzes (GG) verankerten Freiheits- und Gleichheitsrechte. Grundrechte, die allen Menschen unterschiedslos zukommen heißen Menschenrechte, die nur den Deutschen vorbehaltenen Grundrechte heißen Bürger- oder Deutschenrechte. Menschenrechte sind z.B. der...
mehr >
Recht
(
Grundrechte
) ,
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
)
Koalitionsfreiheit
Recht für jedermann und alle Berufe, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden (Art. 9 III GG)....
mehr >
Recht
(
Grundrechte
) ,
Recht
(
Kollektives Arbeitsrecht, Tarifrecht
)
Gleichberechtigung von Mann und Frau
Gleichberechtigung der Geschlechter; in Art. 3 II 1 GG („Männer und Frauen sind gleichberechtigt.”) kodifiziert. Diese Vorschrift verbietet, dass der Geschlechtsunterschied als beachtlicher Grund für eine Ungleichbehandlung im Recht herangezogen wird. Gemäß Art. 3 II 2 GG obliegt dem Staat...
mehr >
Recht
(
Grundrechte
) ,
Wirtschaftssoziologie
(
Grundlagen, Theorien, Methoden
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
)
rechtliches Gehör
1. Allgemein: Anspruch eines jeden auf rechtliches Gehör vor Gericht (Art. 103 I GG), d.h. der Betroffene muss vor Erlass einer ihm nachteiligen Entscheidung Gelegenheit haben, sich zur Sache zu äußern. Das Gericht trifft die Pflicht, das Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis zu nehmen und zu...
mehr >
Recht
(
Grundrechte
)
Rechtsweggarantie
grundrechtliche Verbürgung, nach der für jedermann, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt ist, der Rechtsweg offen steht (Art. 19 IV GG). Ausnahme gemäß Art. 10 II GG bei Verletzung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, wenn Gesetz dies bestimmt und von...
mehr >
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Grundrechte
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Gleichheitsgrundsatz
Grundrecht des Art. 3 I GG, nach dem alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Nähere Ausgestaltung in Art. 3 II und III GG: Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Gleichberechtigung von Mann und Frau); niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache,...
mehr >
Recht
(
Grundrechte
)
Freizügigkeit
I. Grundgesetz und EU-Recht: Recht (Grundrecht), Aufenthalt und Wohnsitz frei zu bestimmen und jederzeit zu ändern. II. Freizügigkeit der Arbeitnehmer:Das Recht der Arbeitnehmer aus EU-Mitgliedsstaaten, sich in jedem Mitgliedsstaat um Stellen zu bewerben und dort unter den für Inländer geltenden...
mehr >
Recht
(
Organisation der Europäischen Union, Allgemeines
) ,
Recht
(
Grundrechte
) ,
BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
)
Enteignung
die vollständige oder teilweise Entziehung vermögenswerter Rechtspositionen im Sinn des Art. 14 I 1 GG (Eigentum) durch einen gezielten hoheitlichen Rechtsakt zum Wohl der Allgemeinheit, d.h. zur Erfüllung bestimmter öffentlichen Aufgaben. Die Enteigung erfolgt durch Verwaltungsakt aufgrund...
mehr >
Recht
(
Grundrechte
)
Niederlassungsfreiheit
1. I.w.S.: Das allen Deutschen zustehende Grundrecht der Freizügigkeit (Art. 11 GG), nämlich das Recht, an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen. 2. I.e.S.: Eine der im EG-Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten zur Errichtung eines Einheitlichen Binnenmarktes...
mehr >
Recht
(
Grundrechte
)
Briefgeheimnis
1. Allgemein: Schutz der Vertraulichkeit individueller schriftlicher Kommunikation, verfassungsrechtlich gewährleistet durch Art. 10 I GG. Beschränkungen sind nur aufgrund eines Gesetzes zulässig (z.B. Kontrolle der Briefpost von Gefangenen). 2. Geschäftsbriefe: Das Briefgeheimnis gilt nicht...
mehr >
Recht
(
Grundrechte
) ,
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
BWL
(
Finanzmanagement
) ,
Recht
(
Post- und Fernmeldewesen
) ,
Recht
(
Strafrecht, Besonderer Teil, Nebenstrafrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Wissenschaftsfreiheit
Die Wissenschaftsfreiheit (oder akademische Freiheit) hat ihren Ursprung in der von Platon im Jahre 387 v.u.Z. gegründeten Schule in Athen (Platonische Akademie) und umfasst die Freiheit von Forschung und Lehre sowie des Lernens. Sie ist ein Grundrecht und in Deutschland, Österreich und der...
mehr >
Recht
(
Grundrechte
)
Petition
schriftliche Eingabe und Bitte oder Beschwerde eines Einzelnen oder einer Gruppe an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung (Art. 17 GG). Ihre Behandlung obliegt einem bes. bestellten Petitionsausschuss (für den Bund vgl. Art. 45c GG)....
mehr >
Recht
(
Grundrechte
)
Meinungsfreiheit
nach Art. 5 I GG Grundrecht eines jeden, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allg. zugänglichen Quellen zu unterrichten. Beschränkung in den allg. Gesetzen, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und dem Recht der persönlichen...
mehr >
Recht
(
Grundrechte
)
Recht auf Arbeit
Grundsatz, wonach der Staat verpflichtet ist, das Recht des Arbeitnehmers zu schützen, seinen Lebensunterhalt durch frei übernommene Arbeit zu verdienen. Enthalten in Teil II Art. 1 Nr. 2 Europäische Sozialcharta. Im Grundgesetz nicht verankert. Ein Recht auf Arbeit im Sinn eines Anspruchs auf...
mehr >
Recht
(
Grundrechte
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
)
Pressefreiheit
1. bes. Ausprägung des in Art. 5 I GG verbürgten, für den modernen demokratischen Staat bes. kennzeichnenden Grundrechts der freien Meinungsäußerung, das v.a. jede Pressezensur verbietet. Schranken in den allg. Gesetzen, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der...
mehr >
Recht
(
Grundrechte
) ,
Recht
(
Presse- und Medienrecht, Bildungsrecht
)
Versammlungsfreiheit
ein durch Art. 8 GG gewährleistetes Grundrecht, nach dem sich alle Deutschen ohne Anmeldung und ohne Erlaubnis friedlich und ohne Waffen versammeln dürfen; das Recht, sich unter freiem Himmel zu versammeln, kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden, z.B. durch...
mehr >
Recht
(
Grundrechte
)
Vereinigungsfreiheit
das durch Art. 9 I GG verfassungsmäßig garantierte Grundrecht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Vereinigungen, deren Zweck oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind...
mehr >
Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Grundrechte
)
Berufsfreiheit
ein durch Art. 12 GG gewährleistetes Grundrecht, nach dem alle Deutschen das Recht haben, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder aufgrund Gesetzes geregelt werden. Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden mit Ausnahme einer öffentlichen Dienstverpflichtung und bei gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung. ...
mehr >
Recht
(
Grundrechte
)
Zölibatsklausel
auflösende Bedingung, nach der das Arbeitsverhältnis mit der Eheschließung des Arbeitnehmers endet. Zölibatsklausel ist i.d.R. unzulässig nach Art. 6 I GG. Ausnahmsweise kann eine Zölibatsklausel wirksam sein, und zwar im Rahmen der Kirchenautonomie bei Personen, die in bes. Maße mit dem Verkündungsauftrag der Kirche identifiziert werden....
mehr >
Recht
(
Grundrechte
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
)
Dienstverpflichtung
gemäß Art. 12a GG zulässige Einschränkung der Berufsfreiheit. Männer können ab dem 18. Lebensjahr zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. Kriegsdienstverweigerer können zu einem Ersatzdienst (Zivildienst) verpflichtet...
mehr >
Recht
(
Grundrechte
)
Benachteiligungsverbot
Gleichbehandlung. AGG im Arbeitsrecht....
mehr >
Recht
(
Grundrechte
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
)
Bürgerrechte
Grundrechte. ...
mehr >
Recht
(
Grundrechte
)
Gehör
rechtliches Gehör. ...
mehr >
Recht
(
Grundrechte
)
Gleichberechtigung der Geschlechter
Gleichberechtigung von Mann und Frau. ...
mehr >
Recht
(
Grundrechte
)
Ergebnisse pro Seite
20
50
200
zuletzt besuchte Definitionen...