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Recht
Öffentliches Recht
Staats- und Verfassungsrecht
Staatsorganisationsrecht
Ergebnisse pro Seite
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zuletzt besuchte Definitionen...
Sachgebiete unter Staatsorganisationsrecht
alle Treffer
Ergebnisse: 1 - 113 von 113
Föderalismus
1. Charakterisierung: Politisches Strukturprinzip, nach dem sich ein Gemeinwesen aus mehreren, ihre Entscheidungen abstimmenden, aber ihre Eigenständigkeit bewahrenden Gemeinschaften zusammensetzen soll („Einheit in der Vielfalt”). Föderalistische Gestaltungsmöglichkeiten sind der...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Behörde
1. Begriff: staatliche Organisationseinheit, die auf gesetzlicher Grundlage in das Gefüge der äußeren Verfassung des Staates eingegliedert ist. Behörden sind Träger öffentlicher Rechte; sie haben mit staatlicher Autorität alle Angelegenheiten des Staates wahrzunehmen. Die in Behörden...
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Recht
(
Verwaltungsrecht, Verwaltungsaufbau und -organisation, Verwaltungslehre
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
) ,
VWL
(
Neue Politische Ökonomie
) ,
BWL
(
BWL
)
konkurrierende Gesetzgebungskompetenz
Gesetzgebungskompetenz, die sowohl dem Bund als auch den Ländern zusteht (Art. 72, 74, 105 II GG). Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Gesetzgebungskompetenz
Gesetzgebungszuständigkeit. Nach Art. 70 I GG haben die Länder das Recht zur Gesetzgebung, soweit nicht das GG dem Bund Gesetzgebungsbefugnisse verleiht....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Notstand
Zwangslage, bei der regelmäßig eine Interessenkollision eintritt....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
) ,
Recht
(
Strafrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
)
Rechtsverordnungen
für jedermann verbindliche Anordnungen, die nicht vom Gesetzgeber, sondern von den durch Gesetz ermächtigten Exekutivorganen erlassen werden. Rechtsverordnungen aufgrund von Bundesgesetzen können nur von der Bundesregierung (mit oder ohne Zustimmung des Bundesrats, je nachdem, ob...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundesregierung
Regierung der Bundesrepublik Deutschland, bestehend aus dem Bundeskanzler, der vom Bundestag gewählt wird, und den Bundesministern, die auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsident ernannt und erlassen werden (Art. 62–64 GG). Der Bundeskanzler bestimmt nach Art. 65 GG die Richtlinien der...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Partei
1. Staatsrecht: Vereinigung von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie eine ausreichende...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bürgerliches Recht
Gegensatz zum öffentlichen Recht....
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Recht
(
Verwaltungsrecht, Verwaltungsaufbau und -organisation, Verwaltungslehre
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
)
Bundesrat
Verfassungsorgan des Bundes, durch das die Länder gemäß Art. 50 GG bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mitwirken....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Rechtsweggarantie
grundrechtliche Verbürgung, nach der für jedermann, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt ist, der Rechtsweg offen steht (Art. 19 IV GG). Ausnahme gemäß Art. 10 II GG bei Verletzung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, wenn Gesetz dies bestimmt und von...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Grundrechte
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Verhältniswahl
Wahlverfahren, bei dem die Sitzverteilung nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Parteien (Listen) entfallenen Stimmen berechnet wird, nicht aber danach, wer die meisten Stimmen erhält (Mehrheitswahl, auch Persönlichkeitswahl). Nach diesem Verfahren werden in Deutschland seit dem Zweiten...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundeshaushalt
1. Begriff: Planmäßige Veranschlagung von Einnahmen (einschließlich der Kreditaufnahme) und Ausgaben der Bundesrepublik Deutschland für ein oder mehrere Rechnungsjahre, nach Jahren getrennt. 2. Rechtliche Regelungen: a) Art. 109–115 GG: Wechselseitige Unabhängigkeit der Haushalte von Bund...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundesgerichte
1. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. 2. Oberste Gerichtshöfe des Bundes: Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig, Bundesfinanzhof (BFH) in München, Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt und Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. 3....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundesoberbehörde
einer obersten Bundesbehörde (v.a. Bundesministerium) unmittelbar nachgeordnet und für das gesamte Bundesgebiet zuständige Bundesbehörde. Bundesoberbehörden können als Verwaltungsbehörden des Bundes nach Art. 87 III GG für Angelegenheiten, für die dem Bund die Gesetzgebung zusteht, durch...
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Recht
(
Verwaltungsrecht, Verwaltungsaufbau und -organisation, Verwaltungslehre
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Ressort
Verwaltungsrecht: Geschäftskreis einer Behörde im Verhältnis zum Geschäftskreis einer anderen Behörde der gleichen Ordnung. Organisation: organisatorischer Teilbereich....
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BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Organisation
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Grundgesetz (GG)
die am 24.5.1949 (BGBl. I 1) in Kraft getretene zunächst vorläufige, mit dem Inkrafttreten des Einigungsvertrags die für das gesamte Deutschland geltende Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Inhalt: Das GG enthält Bestimmungen über eine Reihe von Grundrechten, die gemäß Art. 1 III...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Schuldenbremse
Durch die Föderalismuskommission II vorgeschlagene und 2009 in das Grundgesetz aufgenommene Regelungen zur Begrenzung der Nettokreditaufnahme von Bund und Ländern (Art. 109 III und 115 II GG)....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundesgebiet
das in der Präambel (Einleitung) zum Grundgesetz bezeichnete Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, bestehend aus den Ländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Volksabstimmung
Bei der Volksabstimmung (Volksentscheid) stimmen die wahlberechtigten Bürger über einen ihnen zur verbindlichen Entscheidung vorgelegten Gegenstand, üblicherweise in der Form eines Gesetzes, aber auch in der Form einer Frage, die dann je nach Ergebnis der Abstimmung vom parlamentarischen...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Fachausschuss
Gruppe von sachverständigen Personen, die zur Prüfung spezifischer Fragen und/oder zur Ausarbeitung von Gutachten zusammentritt....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
) ,
BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Organisation
)
Konstruktives Misstrauensvotum
Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muss diesem Ersuchen entsprechen. Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen (Art. 67 GG). ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundestag
Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland in Berlin bestehend aus 598 Abgeordneten, von denen 299 in Wahlkreisen und die Übrigen nach Landeslisten gewählt werden (§ 1 BundeswahlG). Mögliche Überhangmandate sind nicht berücksichtigt. Die Abgeordneten werden für vier Jahre von den...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Verfassungsänderung
Änderung der geschriebenen Verfassung. Die Verfassungsänderung ist grundsätzlich an strenge Voraussetzungen geknüpft. So ist eine Änderung des Grundgesetzes (GG) nur mit der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestags und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrats möglich (Art. 79...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Föderalismusreform I
Auf der Grundlage der Vorarbeiten der Gemeinsamen Kommission von Bund und Ländern zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung in den Jahren 2003 und 2004 wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28.8.2006 (BGBl I 2039) die umfassendste Reform des Grundgesetzes seit seinem...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundeskanzler
Chef der Bundesregierung, gewählt vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik der von ihm gebildeten Bundesregierung. Er leitet ihre Geschäfte nach der von ihr beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Gesetzgebungsnotstand
kann für eine Gesetzesvorlage unter den Voraussetzungen des Art. 81 GG erklärt werden, wodurch ein Bundesgesetz ausnahmsweise trotz Ablehnung durch den Bundestag jedoch mit Zustimmung des Bundesrates zustande kommen kann. Der Gesetzgebungsnotstand gilt nur für einfache Bundesgesetze, nicht bei...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Vertrauensfrage
Der Bundeskanzler kann durch Antrag überprüfen lassen, ob er noch die Zustimmung der Mehrheit der Bundestagsabgeordneten hat. Erreicht er nicht die erforderliche Zustimmung, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen (Art. 68 GG). Das...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Wirtschaftsverfassung
Der Begriff stammt aus der jüngeren historischen Schule und wurde dort meist gleichbedeutend mit verwandten Begriffen wie Wirtschaftsstil, Wirtschaftsstufe, Wirtschaftssystem oder Wirtschaftsordnung gebraucht. Aufgegriffen wurde er in den 30er Jahren von Vertretern der Freiburger Schule (Böhm,...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bekanntmachung
1. Form der Bekanntgabe amtlicher Nachrichten, weiterer Begriff gegenüber der Verkündung (nur für Gesetze und Rechtsverordnungen). 2. Handelsübliche Bekanntmachungen, z.B. der Übernahme der Geschäftsschulden bei Erwerb eines Handelsgewerbes, durch Anzeigen in Tageszeitungen, Rundschreiben. ...
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Recht
(
Strafprozess- und Gerichtsverfassungsrecht, Strafvollstreckung
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Bundesgesetzblatt (BGBl.)
amtliches Organ zur Verkündung der Bundesgesetze und anderer Rechtsvorschriften. 1. Das BGBl. erscheint seit dem 1.1.1951 in zwei gesonderten Teilen: „Bundesgesetzblatt Teil I” und „Bundesgesetzblatt Teil II”. In der „Sammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzblatt Teil III” wurden die...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundespräsident
Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland, von der Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt. Aufgaben: (1) Völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland; (2) Vertragsschluss mit ausländischen Staaten; (3) Beglaubigung und Empfang der Gesandten (Art. 59 GG); (4)...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Auftragsverwaltung
1. Im Verhältnis zwischen Bund und Ländern die in Art. 85 GG geregelte Ausführung von Bundesgesetzen durch die Verwaltungsbehörden der Länder. Im Unterschied zur sog. landeseigenen Verwaltung im Sinn des Art. 83, 84 GG kann der Bund bei der Auftragsverwaltung einen größeren Einfluss auf den...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Senat
1. Bezeichnung für die Regierungen der Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen; Senatoren: Mitglieder dieser Regierungen; Regierender Bürgermeister: Chef dieser Regierungen. 2. Bezeichnung für kollegiale Spruchgremien höherer Gerichte, z.B. die Senate des Bundesgerichtshofs. 3. In manchen...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Verwaltungsrecht, Verwaltungsaufbau und -organisation, Verwaltungslehre
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Mischverwaltung
Verwaltungsorganisation, bei der an sich kompetenziell getrennte Verwaltungsebenen Aufgaben zusammen wahrnehmen. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) enthält des Grundgesetz (GG) ein Verbot der Mischverwaltung im Verhältnis von Bundes- und Landesverwaltung....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Wahlen
in der Bundesrepublik Deutschland Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. 1. Die Wahl zum Europäischen Parlament ist durch das Europawahlgesetz (EuWG) i.d.F. vom 8.3.1994 (BGBl. I 423, 555) m.spät.Änd. und die Europawahlordnung (EuWO) i.d.F. vom 2.5.1994 (BGBl. I 957) m.spät.Änd....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
) ,
VWL
(
Sozialpolitik
)
Legislaturperiode
Wahlperiode; Zeitabschnitt zwischen dem ersten Zusammentritt eines Parlaments (z.B. des Bundestages) bis zur Neuwahl. Die Legislaturperiode in der Bundesrepublik Deutschland beträgt i.d.R. vier Jahre (so im Bund, Art. 39 I Satz 1 GG), teilweise fünf Jahre (z.B. Landtag Rheinland-Pfalz)....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
zuständig für Ausfuhrkontrolle, Durchführung der EG-Einfuhrregelungen, Wirtschaftsförderung und Fördermaßnahmen im Energiesektor....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
) ,
Recht
(
Geld, Kredit, Währung, Banken, Börsen
)
Judikative
die rechtsprechende Gewalt. Sie ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), durch die Bundesgerichte und die Gerichte der Länder ausgeübt (Art. 92 GG). Vgl. auch Gewaltenteilung. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundesrecht
1. Umfang: (1) Die von den Rechtsetzungsorganen des Bundes erlassenen Rechtsvorschriften (Gesetze und Rechtsverordnungen); (2) dasjenige ältere Recht, das nach Art. 123 ff. GG fortgilt, soweit es dem Grundgesetz (GG) nicht widerspricht. Bundesrecht ist nach Art. 124 GG geworden: Das sich auf...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Autonomie(-prinzip)
KörperschaftenRecht staatlicher oder anderer Körperschaften (Gemeinden, Hochschulen, Kirche) zur Setzung eigenen Rechts in gewissen Grenzen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden in Art. 28 II GG, den Hochschulen in Art. 5 III GG i.V. mit Art. 19 III GG und den...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Hoheitsakt
Entscheidung des Staates oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts aufgrund ihrer Stellung als Hoheitsträger. Oberbegriff für Regierungsakte und Verwaltungsakte. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Parteitag
Mitgliederversammlung einer politischen Partei. Oberstes Organ des jeweiligen Gebietsverbandes, beschließt Parteiprogramme, Satzung, Beitragsordnung, Schiedsgerichtsordnung, Auflösung und Verschmelzung mit anderen Parteien. Der Parteitag wählt den Vorstand, dessen Tätigkeitsbericht er mind. alle zwei Jahre entgegennimmt und darüber Beschluss fasst (§ 9 ParteienG)....
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Gesetzesvorlage
Gesetzantrag, der von der Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestags oder durch den Bundesrat beim Bundestag eingebracht wird (Art. 76 GG)....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Fraktion
Zusammenschluss von Mitgliedern des Bundestages. Fraktionen sind rechtsfähige Vereinigungen von Abgeordneten im Deutschen Bundestag, die klagen und verklagt werden können. Sie wirken an der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Bundestages mit. Näheres ist in §§ 45 ff. des Abgeordnetengesetzes...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Abgeordneter
Mitglied des Bundestags (MdB) oder eines Landtags (MdL). Die Abgeordneten des Bundestags werden nach Art. 38 GG in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bund
1. in einer bundesstaatlichen Ordnung Bezeichnung für den Gesamtstaat („Bund und Länder“). 2. Werbung: Freiraum außerhalb des Satzspiegels in der Blattmitte oder in der Falz eines Druckwerks. Anzeigen „über Bund“ füllen diesen Freiraum aus und treffen in der Blattmitte aneinander....
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Recht
(
Verwaltungsrecht, Verwaltungsaufbau und -organisation, Verwaltungslehre
) ,
BWL
(
Kommunikationspolitik
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Untersuchungsausschuss
parlamentarisches Gremium zur Aufklärung von Vorgängen, die für das Parlament von Bedeutung sind; Untersuchungsausschüsse sind befugt, die erforderlichen Beweise zu erheben. Bildung nach Art. 44 GG auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Bundestags oder nach entsprechenden Bestimmungen der...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Wahlrecht
Verfassungsrecht1. Gesamtheit der Regeln, nach denen eine Wahl (Wahlen) zu vollziehen ist, so z.B. das seit 1918 in Deutschland geltende allg., gleiche, geheime, freie und unmittelbare Wahlrecht im Gegensatz zum früheren preußischen Dreiklassenwahlrecht. 2. Das subjektive Recht des Einzelnen,...
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Recht
(
Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG, Partnergesellschaft, Reederei)
) ,
Recht
(
Strafrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundesgesetz
ein nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenes, vom Bundespräsidenten ausgefertigtes und im Bundesgesetzblatt verkündetes Gesetz (Art. 76–78, 82 GG). Anders: Landesgesetz. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Landesgesetze
die von den Parlementen der Länder der Bundesrepublik Deutschland als Landesrecht erlassenen Gesetze. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Reptilienfonds
Dispositionsfonds, Verfügungsmittel des Bundeskanzlers, die der Präsident des Bundesrechnungshofes kontrolliert. Die Ausgaben müssen nicht offen gelegt werden; im Haushalt sind sie als geheim ausgewiesen. Der Begriff stammt aus der Zeit des Kaiserreichs; O. von Bismarck verfügte über einen...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Steuergesetze
Rechtsnormen des Steuerrechts, die in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren zustande kommen und nach ordnungsgemäßer Ausfertigung im Bundesgesetzblatt verkündet werden (Gesetze im formellen Sinn). Nach dem Stufenbau der Rechtsordnung stehen die Normen des Europarechts (Gemeinschaftsrecht) und...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Diäten
Bezeichnung für die den Abgeordneten des Bundestages und der Länderparlamente gewährten Aufwandsentschädigungen. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundesaufsicht
Aufsicht des Bundes über die Ausführung der Bundesgesetze. 1. Führen die Bundesländer die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, wie dies regelmäßig der Fall ist (Art. 83, 84 I GG), so regeln sie die Einrichtung der Behörden und den Verwaltungsaufbau, sofern durch Gesetz nichts anderes...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Volksbegehren
aus der Mitte des Volkes kommender Antrag auf Durchführung eines Volksentscheids oder auf Befassung der Gesetzgebungsorgane mit einem bestimmten Gegenstand. Im Grundgesetz nur im Zusammenhang mit der Neugliederung des Bundesgebietes in Art. 29 IV GG geregelt. Weitergehende Regelungen in den Länderverfassungen (Volksabstimmung). ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Immunität
1. Allgemein: Befreiung der völkerrechtlichen Vertreter eines Staates (z.B. Botschafter) von der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates. 2. Parlamentarische Immunität: Schutz der Abgeordneten des Bundestags oder anderer Parlamente vor Strafverfolgungsmaßnahmen und Verhaftungen bis zum Beschluss des Parlaments über die Aufhebung der Immunität (Art. 46 II–IV GG). Vgl. auch Indemnität. ...
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Recht
(
Völkerrecht, Recht der internationalen Organisation
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Vermittlungsausschuss
aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates für gemeinsame Beratungen von Gesetzesvorlagen, über die zwischen Bundestag und Bundesrat kein Einvernehmen besteht, gebildeter Ausschuss. Der Vermittlungsausschuss ist auf Verlangen des Bundesrates bei Gesetzen, die der Zustimmung des...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes
ausschließliche Zuständigkeit des Bundes zum Erlass von Gesetzen, umfasst u.a. die auswärtigen Angelegenheiten, die Verteidigung, das Währungs-, Geld- und Münzwesen, gewerblichen Rechtsschutz, Zölle, Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus in bes. Fällen, etc. (Art. 73 I GG). Die...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Auslandsvertretungen
1. Diplomatische Vertretungen eines Landes (z.B. der Bundesrepublik Deutschland) im Ausland, wie Botschaften, Gesandtschaften, Generalkonsulate, Konsulate und Missionen. Vgl. auch Auswärtiger Dienst. 2. Kommerzielle Vertretungen von Firmen eines Landes im Ausland, die aufgrund vertraglicher Vereinbarung gegen Entgelt (meist Provision) tätig sind. Vgl. auch Ausfuhragent, Einkaufsagent. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
) ,
BWL
(
Außenhandel
) ,
BWL
(
Außenhandelsmarketing
)
Sondergerichtsbarkeit
Gerichte, die eine beschränkte Gerichtsbarkeit für bes. Sachgebiete ausüben (Sondergerichte). Durch Art. 101 II GG zugelassen, wenn sie durch Gesetz errichtet worden sind. Beispiele: Arbeitsgerichte, ärztliche Berufsgerichte....
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Recht
(
Arbeitsgerichtsbarkeit
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Beitrittsgebiet
gemäß Art. 3 des Einigungsvertrages das Gebiet der ehemaligen DDR: die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Zur Rechtsangleichung im Beitrittsgebiet vgl. Einigungsvertrag. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundesversammlung
besteht aus den Mitgliedern des Bundestags und der gleichen Anzahl von durch die Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählten Mitgliedern (Art. 54 GG). Einzige Aufgabe: Wahl des Bundespräsidenten. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Wahlpflicht
dem aktiven Wahlrecht entsprechende, mit einer Sanktion versehene Verpflichtung jedes Staatsbürgers zur Beteiligung an Wahlen. Im Unterschied zu den Regelungen in verschiedenen anderen Staaten gibt es in der Bundesrepublik Deutschland keine Wahlpfllicht. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Einigungsvertrag
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31.8.1990 (BGBl. II 889). Mit dem Einigungsvertrag, dem der Bundestag mit Vertragsgesetz vom 23.9.1990 (BGBl. II 885) zugestimmt hat und der am 29.9.1990 in...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Dotationen
geldliche Zuwendungen (Überweisungen) von übergeordneten an untergeordnete öffentliche Verbände und Kirchen, und zwar im Gegensatz zu Subventionen ohne bestimmte Zweckbindung und in meist für längere Zeit festgesetzter Höhe. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Landesrecht
im Gegensatz zum Bundesrecht die von den Rechtsetzungsorganen eines Bundeslandes erlassenen Rechtsvorschriften sowie das vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes geltende Recht, das nicht als Bundesrecht fortgilt. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Ältestenrat
Gremium des Bundestags, bestehend aus dem Bundestagspräsidenten, seinen Stellvertretern und 23 von den Bundestagsfraktionen zu benennenden Mitgliedern. Aufgaben: Unterstützung des Präsidenten bei der Führung der Geschäfte, v.a. zur Verständigung zwischen den Fraktionen über die Besetzung der...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Neugliederung des Bundesgebiets
Umgestaltung der Länder oder Änderung der Landesgrenzen innerhalb des Bundesgebiets. Neugliederung des Bundesgebiets vorgesehen in Art. 29 I GG, um Länder zu schaffen, die nach Größe und Leistungsfähigkeit ihre Aufgaben wirksam erfüllen können. Maßnahmen der Neugliederungen des...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Minister
Leiter einer obersten Bundes- oder Landesbehörde, der seinen Geschäftsbereich unter Beachtung der vom Bundeskanzler bzw. vom Chef der Landesregierung aufgestellten Richtlinien der Politik selbstständig leitet und dem Bundestag bzw. dem Landesparlament verantwortlich ist. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Indemnität
Nach Art. 46 I GG darf ein Abgeordneter zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestag oder einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
) ,
Recht
(
Strafrecht, Allgemeiner Teil
)
Bürgerschaft
Bezeichnung der Volksvertretung in den Hansestädten Hamburg und Bremen. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundeszwang
Maßnahme der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats, wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetz oder einem anderen Bundesgesetz obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, z.B. durch Weisungen gegenüber den Ländern und ihren Behörden (Art. 37 GG). ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundestagsausschüsse
als Organe des Parlaments nach Maßgabe des Grundgesetzes und der Geschäftsordnung des Bundestages bestellt. Aufgaben: Vorbereitung der Plenarsitzungen des Parlaments, v.a. durch Beratung von Gesetzesentwürfen zwischen der 1. und 2. Lesung. Bes. Aufgaben haben die Untersuchungsausschüsse und die...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Ermächtigung
im Verfassungsrecht die Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen (vgl. Art. 80 I GG)....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Gemeinsamer Ausschuss
Der Gemeinsame Ausschuss von Bundesrat und Bundestag hat 48 Mitglieder. Er besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. Er stellt das Notparlament im Verteidigungsfall dar, wenn dem rechtzeitigen Zusammentreten des Bundestages...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Anfragen
ein parlamentarisches Recht. Z.B. können die Mitglieder des Bundestags Anfragen an die Bundesregierung richten. Unterschieden werden Große Anfragen oder „Interpellationen”, Kleine Anfragen, mündliche Fragen und die Befragung. Einzelheiten über die unterschiedliche Behandlung regelt die Geschäftsordnung des Bundestags ( vgl. § 75, §§ 100 GO-BT)....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Rechnungshof
oberste und unabhängige Behörde, der die Ordnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung des Staatshaushalts nach dessen Vollzug und damit die Erfüllung der administrativen Kontrollfunktion obliegt. In der Bundesrepublik Deutschland besteht für den Bund der Bundesrechnungshof (Art. 114 II GG), für...
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Recht
(
Organisation der Europäischen Union, Allgemeines
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundesrechnungshof
1. Begriff: Nach dem Bundesrechnungshofgesetz (BRHG) vom 11.7.1985 (BGBl. I 1445) m.spät.Änd. ein der Bundesregierung gegenüber unabhängiges, nur dem Gesetz unterworfenes Organ der Finanzkontrolle. Der Bundesrechnungshof ist oberste Bundesbehörde zur Kontrolle des gesamten Finanzgebarens und...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Abk. BBR; Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des für Bau zuständigen Bundesministeriums mit Sitz in Bonn und Berlin. Hervorgegangen aus einer Zusammenlegung der Bundesbaudirektion (BBD) und der Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung (BfLR). a) Die Bauabteilungen betreuen...
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Recht
(
Öffentliches Grundstücks- und Baurecht, Raumordnung, Straßen- und Wegerecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundespräsidialamt
oberste Bundesbehörde, geleitet vom Chef des Bundespräsidialamtes, der den Bundespräsidenten berät und ihn über Fragen der allg. Politik sowie über die Arbeit der Bundesregierung und der gesetzgebenden Körperschaften unterrichtet. Er nimmt an den Sitzungen des Bundeskabinetts teil....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Auswärtiger Dienst
besteht aus dem Auswärtigen Dienst (Zentrale) und den Auslandsvertretungen, die zusammen eine einheitliche Bundesbehörde unter Leitung des Bundesministers des Auswärtigen bilden. Der Auswärtige Dienst nimmt die auswärtigen Angelegenheiten des Bundes wahr und erledigt die im Konsulargesetz...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundesamt für den Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wurde durch Gesetz vom 27.4.2004 (BGBl. I 630) als Bundesoberbehörde, die dem Bundesministerium des Innern (BMI) untersteht, errichtet. Es nimmt Aufgaben des Bundes auf den Gebieten des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Stabilitätsrat
Der Stabilitätsrat ist ein im Rahmen der Föderalismusreform II durch Gesetz vom 29.7.2009 (BGBl. I S. 2248) auf Verfassungsebene ( Art. 109a GG ) geschaffenes gemeinsames Gremium von Bund und Ländern zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen ( vgl. Schuldenbremse). Art. 109a GG legt ferner fest,...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Abgeordnetenhaus
1. Bezeichnung der Volksvertretung in Berlin. 2. Im Zwei-Kammer-System: Unterhaus....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Parlamentarisches Kontrollgremium
vom Bundestag aus seiner Mitte gewähltes Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes (Art. 45d GG) hinsichtlich des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes nach dem Gesetz über die parlamentarische...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Parlamentarischer Staatssekretär
Abgeordneter des Deutschen Bundestages, politischer Vertreter des Bundesministers im Amt, Bundestag, Kabinett auf Weisung des Ministers. Gesetzliche Regelung: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 24.7.1974 (BGBl. I 1538) m.spät.Änd....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundeswahlleiter
gemäß Bundeswahlgesetz i.d.F. vom 23.7.1993 (BGBl. I 1288, 1594) m.spät.Änd. vom Bundesminister des Innern zu ernennen; Sitz in Wiesbaden. Aufgabe: Zusammen mit dem Bundeswahlausschuss Wahlorgan für die Bundestagswahl; obliegt Durchführung und Überwachung der Bundestagswahl....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
oberstes Bundesgericht
das aufgrund des früheren Art. 95 GG geplante Bundesgericht. Durch GG-Änderung vom 18.6.1968 (BGBl. I 657) ist an seine Stelle der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes getreten. Im Sprachgebrauch auch Bezeichnung für die in verschiedenen Zweigen der Gerichtsbarkeit bestehenden höchsten Bundesgerichte....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Ausgabenlast
Pflicht, bei Erfüllung öffentlicher Aufgaben die dabei entstehenden Ausgaben zu tragen. Grundsätzlich tragen Bund und Länder gesondert jeweils die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben (Art. 104a I GG). Handeln die Länder im Auftrage des Bundes (Auftragsverwaltung),...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Vertretungsordnung
Vertretungsanordnung; die Außenvertretung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft regelnde Vorschrift, v.a. die Vertretung vor den Gerichten. In den einzelnen Verwaltungszweigen entweder durch Verwaltungsanordnung oder durch Rechtsverordnung je nach Verfassungsrechtslage in Bund und Ländern....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Gewährverband
Sparkassen-Gewährverband; öffentlich-rechtliche Körperschaft (Gemeinde, Kreis etc.), die eine Sparkasse errichtet hat und deren Gewährträger sie war (z.B. Gemeinde für Gemeindesparkasse). Der Gewährverband haftete für sämtliche Verbindlichkeiten der Sparkasse (Gewährträgerhaftung,...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
) ,
Recht
(
Wirtschaftsverwaltung, Wirtschaftstätigkeit der öffentlichen Hand
)
Bundesministerien
oberste Bundesbehörden. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
BaFin
Abk. für Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
) ,
BWL
(
Wertpapiergeschäft
) ,
Recht
(
Geld, Kredit, Währung, Banken, Börsen
) ,
BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
)
Bundesamt
Bundesoberbehörde. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundesanstalt
Bundesoberbehörde. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundesauftragsverwaltung
Auftragsverwaltung. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Bundessondervermögen
Sondervermögen des Bundes. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
BVerfG
Abk. für Bundesverfassungsgericht. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Föderalismuskommission II
Schuldenbremse....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Föderalismusreform II
Schuldenbremse....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Konsolidierungshilfe
Schuldenbremse....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
MdB
Abk. für Mitglied des Bundestags (Abgeordneter). ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
MdL
Abk. für Mitglied des (eines) Landtags (Abgeordneter). ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Misstrauensvotum
Bundeskanzler. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Parlamentarischer Untersuchungsausschuss
Untersuchungsausschuss. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Parteienfinanzierung
Partei. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
politische Partei
Partei. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Rahmenkompetenz
Kompetenz. ...
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Recht
(
Allgemeine Staats- und Verfassungslehre: Staatsrecht
) ,
Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Sondergericht
Sondergerichtsbarkeit. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Verbot der Mischverwaltung
Mischverwaltung....
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Volksbefragung
Volksabstimmung. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
Volksentscheid
Volksabstimmung. ...
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Recht
(
Staatsorganisationsrecht
)
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