Bundesversammlung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
besteht aus den Mitgliedern des Bundestags und der gleichen Anzahl von durch die Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählten Mitgliedern (Art. 54 GG).
Einzige Aufgabe: Wahl des Bundespräsidenten.
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