Bundesversammlung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
besteht aus den Mitgliedern des Bundestags und der gleichen Anzahl von durch die Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählten Mitgliedern (Art. 54 GG).
Einzige Aufgabe: Wahl des Bundespräsidenten.
Mindmap "Bundesversammlung"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt
Arbitrage
Auflassungsvormerkung
Aufwendungen
Dienstvertrag
Eigentum
Einrede der Vorausklage
Föderalismus
Gerichtsstand
Handelsvertreter
Intervention
Kommissionsgeschäft
Prozess
Präambel
Recht
Subsidiarität
Tarifautonomie
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
stille Gesellschaft
eingehend
Bundesversammlung
ausgehend