Verhältniswahl
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wahlverfahren, bei dem die Sitzverteilung nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Parteien (Listen) entfallenen Stimmen berechnet wird, nicht aber danach, wer die meisten Stimmen erhält (Mehrheitswahl, auch Persönlichkeitswahl). Nach diesem Verfahren werden in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg die Landtage z.T. gewählt, für den Bundestag gilt die sog. personalisierte Verhältniswahl, die Elemente der Verhältniswahl und der Persönlichkeitswahl enthält.
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