Judikative
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die rechtsprechende Gewalt. Sie ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), durch die Bundesgerichte und die Gerichte der Länder ausgeübt (Art. 92 GG).
Vgl. auch Gewaltenteilung.
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