Parlamentarischer Staatssekretär
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abgeordneter des Deutschen Bundestages, politischer Vertreter des Bundesministers im Amt, Bundestag, Kabinett auf Weisung des Ministers.
Gesetzliche Regelung: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 24.7.1974 (BGBl. I 1538) m.spät.Änd.
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