Beitrittsgebiet
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Ausführliche Definition
gemäß Art. 3 des Einigungsvertrages das Gebiet der ehemaligen DDR: die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Zur Rechtsangleichung im Beitrittsgebiet vgl. Einigungsvertrag.
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