Bundeszwang
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Maßnahme der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats, wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetz oder einem anderen Bundesgesetz obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, z.B. durch Weisungen gegenüber den Ländern und ihren Behörden (Art. 37 GG).
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