Bundeswahlleiter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gemäß Bundeswahlgesetz i.d.F. vom 23.7.1993 (BGBl. I 1288, 1594) m.spät.Änd. vom Bundesminister des Innern zu ernennen; Sitz in Wiesbaden.
Aufgabe: Zusammen mit dem Bundeswahlausschuss Wahlorgan für die Bundestagswahl; obliegt Durchführung und Überwachung der Bundestagswahl.
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