oberstes Bundesgericht
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
das aufgrund des früheren Art. 95 GG geplante Bundesgericht. Durch GG-Änderung vom 18.6.1968 (BGBl. I 657) ist an seine Stelle der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes getreten.
Im Sprachgebrauch auch Bezeichnung für die in verschiedenen Zweigen der Gerichtsbarkeit bestehenden höchsten Bundesgerichte.
Mindmap "oberstes Bundesgericht"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt
Arbitrage
Auflassungsvormerkung
Aufwendungen
Dienstvertrag
Eigentum
Einrede der Vorausklage
Föderalismus
Gerichtsstand
Handelsvertreter
Intervention
Kommissionsgeschäft
Prozess
Präambel
Recht
Subsidiarität
Tarifautonomie
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
stille Gesellschaft
eingehend
oberstes Bundesgericht
ausgehend