Ressort
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Verwaltungsrecht
1. Geschäftskreis einer Behörde im Verhältnis zum Geschäftskreis einer anderen Behörde der gleichen Ordnung. Behörden dürfen nur innerhalb ihres Ressorts tätig werden, ein von einem nicht zuständigen Ressort erlassener Verwaltungsakt ist nichtig (z.B. eine Anordnung des Finanzministeriums, für die sachlich das Wirtschaftsministerium zuständig wäre).
2. Ressort innerhalb einer Behörde entsprechend den verschiedenartigen Verwaltungsaufgaben.
Organisation
Im Rahmen der ressortgebundenen Unternehmensführung (Organisation der Unternehmungsleitung) ein organisatorischer Teilbereich, der von einem Mitglied der Unternehmungsleitung geführt wird.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Arbeitsentgelt
Auflassungsvormerkung
Aufwendungen
Change Management
Dienstleistungsunternehmen
Interdependenz
Kommissionsgeschäft
Kommunikationspolitik
Matrixorganisation
Organisation
Organisationsentwicklung
Organisationsstruktur
Projekt
Prozess
Subsidiarität
Verantwortung
dispositiver Faktor
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
stille Gesellschaft
eingehend
Ressort
ausgehend