Pluralinstanz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein auf Dauer angelegtes Entscheidungs-Kollegium. Die Willensbildung innerhalb der Pluralinstanz und die Leitung der hierarchisch untergeordneten organisatorischen Einheiten erfolgt nach dem Kollegialprinzip.
Gegensatz: Singularinstanz.
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