Ressortkollegialität
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form der Arbeitsteilung innerhalb einer multipersonalen organisatorischen Einheit, bei der den einzelnen Mitgliedern Entscheidungskompetenzen für jeweils bestimmte Entscheidungsbereiche (Ressorts) übertragen werden, aber bereichsübergreifende Fragen der gemeinsamen Entscheidung sämtlicher Mitglieder vorbehalten bleiben. Die Anwendung des Prinzips der Ressortkollegialität an der Spitze der Hierarchie führt zur ressortgebundenen Unternehmungsführung (Organisation der Unternehmungsleitung).
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