Ältestenrat
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gremium des Bundestags, bestehend aus dem Bundestagspräsidenten, seinen Stellvertretern und 23 von den Bundestagsfraktionen zu benennenden Mitgliedern.
Aufgaben: Unterstützung des Präsidenten bei der Führung der Geschäfte, v.a. zur Verständigung zwischen den Fraktionen über die Besetzung der Stellen der Ausschussvorsitzenden und den Arbeitsplan des Bundestags sowie die Tagesordnung (§§ 6, 20 GO–BT). Ähnliche Regelungen in den Ländern für die Landtage und die Gemeindevertretungen in den Kommunen.
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