Anfragen
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein parlamentarisches Recht. Z.B. können die Mitglieder des Bundestags Anfragen an die Bundesregierung richten. Unterschieden werden Große Anfragen oder „Interpellationen”, Kleine Anfragen, mündliche Fragen und die Befragung. Einzelheiten über die unterschiedliche Behandlung regelt die Geschäftsordnung des Bundestags ( vgl. § 75, §§ 100 GO-BT).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt Arbitrage Auflassungsvormerkung Aufwendungen Eigentum Einrede der Vorausklage Föderalismus Gerichtsstand Handelsvertreter Intervention Kommissionsgeschäft Kreditsicherheiten Prozess Präambel Recht Subsidiarität Tarifautonomie eidesstattliche Versicherung juristische Person stille Gesellschaft
eingehend
Anfragen
ausgehend