Anfragen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein parlamentarisches Recht. Z.B. können die Mitglieder des Bundestags Anfragen an die Bundesregierung richten. Unterschieden werden Große Anfragen oder „Interpellationen”, Kleine Anfragen, mündliche Fragen und die Befragung. Einzelheiten über die unterschiedliche Behandlung regelt die Geschäftsordnung des Bundestags ( vgl. § 75, §§ 100 GO-BT).
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