Bundespräsidialamt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
oberste Bundesbehörde, geleitet vom Chef des Bundespräsidialamtes, der den Bundespräsidenten berät und ihn über Fragen der allg. Politik sowie über die Arbeit der Bundesregierung und der gesetzgebenden Körperschaften unterrichtet. Er nimmt an den Sitzungen des Bundeskabinetts teil.
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