Zölibatsklausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
auflösende Bedingung, nach der das Arbeitsverhältnis mit der Eheschließung des Arbeitnehmers endet. Zölibatsklausel ist i.d.R. unzulässig nach Art. 6 I GG. Ausnahmsweise kann eine Zölibatsklausel wirksam sein, und zwar im Rahmen der Kirchenautonomie bei Personen, die in bes. Maße mit dem Verkündungsauftrag der Kirche identifiziert werden.
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