Inkompatibilität
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: Unvereinbarkeit, Unverträglichkeit.
2. Öffentliches Recht: Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Wahrnehmung mehrerer öffentlicher Ämter durch eine Person.
Beispiel: Berufsrichter darf nicht zugleich Aufgaben der gesetzgebenden oder vollziehenden Gewalt wahrnehmen, § 4 DRiG.
3. Gesellschaftsrecht: Unvereinbarkeit von Vorstandstätigkeit und Aufsichtsratsmandat (§ 105 AktG).
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