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Regalien

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Regale; wirtschaftlich nutzbare Hoheitsrechte im Ständestaat des Mittelalters; z.B. Münz-, Berg-, Fischerei-, Jagd-, Salzregal. Von ständischer Bewilligung unabhängige, zweitwichtigste Einnahmequelle des Fürsten (nach Domäneneinkünften). Missbräuche - bes. des Münzregals - führten zum kontinuierlichen Abbau der Regalien durch die Stände bzw. später durch die Parlamente.

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