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Revision von Regalien vom 19.02.2018 - 16:13
Regalien
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Regale; wirtschaftlich nutzbare Hoheitsrechte im Ständestaat des Mittelalters; z.B. Münz-, Berg-, Fischerei-, Jagd-, Salzregal. Von ständischer Bewilligung unabhängige, zweitwichtigste Einnahmequelle des Fürsten (nach Domäneneinkünften). Missbräuche - bes. des Münzregals - führten zum kontinuierlichen Abbau der Regalien durch die Stände bzw. später durch die Parlamente.
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