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Außerkrafttreten von Rechtssätzen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    (Gesetzen, Verordnungen) erfolgt:
    (1) Durch Zeitablauf, wenn von Anfang an eine Befristung vorgesehen war;
    (2) durch förmliche Aufhebung durch einen späteren Rechtssatz;
    (3) durch Kollision mit einer späteren Rechtsnorm gleichen oder höheren Ranges.

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