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Republik

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. I.e.S.: Gegenbegriff zur Monarchie, d.h. Staatsform, mit der jede Form der Erbmonarchie o.Ä. abgelehnt wird.

    2. I.w.S. bezeichnet Republik das Gemeinwesen (lat. res publica), bei dem die Staatsgewalt auf die Gemeinschaft zurückzuführen ist.

    Für die Bundesrepublik Deutschland verfassungsmäßig in Art. 20 II GG verankert. Änderung ist selbst im Wege der verfassungsändernden Gesetzgebung nicht möglich (Art. 79 III GG).

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