Sozialstaat
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
neben den Prinzipien der Demokratie und des Rechtsstaates eine für alle Staatsgewalten rechtsverbindliche Grundentscheidung des Grundgesetzes (Art. 20 I). Hierdurch wird in erster Linie der Gesetzgeber zur Schaffung sozialer Gerechtigkeit (Abbau sozialer Ungleichheit, Schutz der sozial Schwachen; vgl. Sozialhilfe) und sozialer Sicherheit (soziale Sicherungssysteme; vgl. soziale Sicherung, Sozialversicherung) verpflichtet. Dabei steht ihm ein regelmäßig weiter Gestaltungsspielraum zu, sodass konkrete Handlungspflichten oder subjektive Rechte aus dem Prinzip des Sozialstaates regelmäßig nicht abgeleitet werden können.
Vgl. auch Sozialpolitik, Sozialpolitik als Reform des Sozialstaats.
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