Hypothek
Das an einem Grundstück zur Sicherung einer Forderung bestellte Pfandrecht (§§ 1113–1190 BGB). Die Hypothek dient hauptsächlich als Sicherungsmittel für Kredite. Die Rechtspraxis bevorzugt aber die Grundschuld, da diese nicht unmittelbar von der gesicherten Kreditforderung abhängig ist und damit eine größere Flexibilität aufweist. ...
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