Quellenstaat
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ursprungsstaat; Begriff des Außensteuerrechts für den Staat, aus dem der Steuerpflichtige Einkommen bezieht oder in dem er Vermögen besitzt, obwohl er dort nicht seinen Wohnsitz oder Hauptwohnsitz unterhält. Der Quellenstaat unterwirft den Steuerpflichtigen i.d.R. mit den Einkünften und mit dem Vermögen in diesem Staat der beschränkten Steuerpflicht.
Besteht zwischen dem Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen und dem Quellenstaat seiner Einkünfte ein Doppelbesteuerungsabkommen, so regelt dies gewöhnlich für die einzelnen denkbaren Formen von Einkünften, wann der Quellenstaat ein Besteuerungsrecht hat und wann nicht.
Gegensatz: Wohnsitzstaat.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Arbeitnehmer
Betrieb
Betriebsstätte
Genossenschaft
GmbH & Co. KG
Kommanditgesellschaft (KG)
Körperschaft
Lebenspartnerschaft
Lizenzgebühren
Nachhaltigkeit
Personengesellschaft
Reverse-Charge-Verfahren
Societas Europaea (SE)
Umsatz
Verschmelzung
Vorsteuerabzug
Wechsel
stille Gesellschaft
Äquivalenzprinzip
eingehend
Quellenstaat
ausgehend