Direkt zum Inhalt

Ansässigkeitsstaat

Definition: Was ist "Ansässigkeitsstaat"?

Begriff aus dem Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen: derjenige Staat, in dem der Steuerpflichtige seinen Hauptwohnsitz hat und dem er deswegen aus der Sicht des Abkommens zugeordnet wird.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: im Sprachgebrauch der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) derjenige Staat, in dem der Steuerpflichtige seinen Hauptwohnsitz hat und dem er deswegen aus der Sicht des Abkommens zugeordnet wird.

    2. Funktion im System der Doppelbesteuerungsabkommen: Da in den Doppelbesteuerungsabkommen die Regelungen darüber, wie die Besteuerungsrechte für die Einkünfte eines Steuerpflichtigen verteilt werden, darauf abstellen, wo der Steuerpflichtige ansässig ist und wo nicht, muss im ersten Schritt stets der Ansässigkeitsstaat eindeutig geklärt werden, bevor die Normen eines Abkommens auf einen Einzelfall überhaupt erfolgreich angewandt werden können. So ließe sich z.B. eine Regelung, wonach die Besteuerung von Lizenzeinnahmen allein dem Ansässigkeitsstaat zusteht, nicht praktizieren, wenn nicht vorab eindeutig geklärt wäre, welcher Staat dies im konkreten Einzelfall ist.

    3. Regeln zur Festlegung des Ansässigkeitsstaates enthält jedes Doppelbesteuerungsabkommen im Einleitungsteil (meist Art. 4). Demnach ist als Ansässigkeitsstaat meist derjenige der beiden Staaten anzusehen, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat; führt dies noch zu keinem eindeutigen Ergebnis (weil z.B. in beiden Staaten ein Wohnsitz besteht), werden nach einer genau festgelegten Prüfreihenfolge weitere Kriterien solange geprüft, bis ein einziger Staat als Ansässigkeitsstaat feststeht.

    4. Faustregeln: Meist sind natürliche Personen an ihrem Hauptwohnsitzort ansässig, juristische Personen am Ort der Geschäftsleitung.

    5. Unterschied zur persönlichen Steuerpflicht nach nationalem EStG/KStG: Eine unbeschränkte Steuerpflicht bei der dt. ESt/KSt ist zwar im Regelfall Voraussetzung dafür, dass Deutschland auch als Ansässigkeitsstaat eines Steuerpflichtigen nach dem Recht eines Doppelbesteuerungsabkommens gelten kann; umgekehrt fällt die unbeschränkte Steuerpflicht aber nicht fort, wenn nach einem DBA ein anderer Staat als Deutschland als Ansässigkeitsstaat eingestuft wird. Gilt z.B. jemand mit deutschem und belgischem Wohnsitz aufgrund des maßgeblichen Abkommens als ansässig in Belgien, so wird er in Deutschland trotzdem weiterhin nach den Regeln der unbeschränkten Steuerpflicht besteuert; die Einkünfte, die das Abkommen dem anderen Staat zuspricht, werden dann lediglich im Rahmen der Veranlagung zur unbeschränkten Steuerpflicht als steuerfreie Einkünfte behandelt.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Ansässigkeitsstaat"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Ansässigkeitsstaat Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ansaessigkeitsstaat-31775 node31775 Ansässigkeitsstaat node33229 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) node31775->node33229 node32017 Doppelbesteuerung node47663 Wohnsitzstaat node32017->node47663 node44118 Quellenstaat node46610 Societas Europaea (SE) node46610->node33229 node33431 Hypothek node33431->node33229 node43107 Progressionsvorbehalt node43107->node33229 node46753 Schachtelprivileg node40697 Leasing node40697->node31775 node33229->node46753 node33229->node47663 node47663->node31775 node47663->node44118 node49874 Vermögensgegenstand node49874->node40697 node40560 Miete node40560->node40697 node41134 Innenfinanzierung node41134->node40697
    Mindmap Ansässigkeitsstaat Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ansaessigkeitsstaat-31775 node31775 Ansässigkeitsstaat node33229 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) node31775->node33229 node40697 Leasing node40697->node31775 node47663 Wohnsitzstaat node47663->node31775

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete