Ursprungsprinzip
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Inhaltsverzeichnis
Finanzwissenschaften
finanzwissenschaftliches Prinzip, um eine regionale Doppelbesteuerung zu vermeiden, wobei die Steuererträge demjenigen Land zufließen, in dem das Steuerobjekt seinen Ursprung (Betriebsstätten, Arbeitgeber) hat (Quellenstaatprinzip).
Gegensatz: Wohnsitzprinzip.
Anders: Ursprungslandprinzip, Herkunftsprinzip.
Vgl. auch Internationales Steuerrecht (IStR).
Umwelt- und Ressourcenökonomik
Grundsatz der Ressourcen- und Umweltökonomik, nach der Umweltbeeinträchtigungen an der Stelle zu bekämpfen sind, an der sie auftreten. Das Ursprungsprinzip ist eines der Grundprinzipien der europäischen Umweltpolitik.
Vgl. auch Umweltpolitik; Verursacherprinzip; Vorsorgeprinzip; Gemeinlastprinzip.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Arbeitnehmer
Betriebsstätte
Effizienz
Genossenschaft
Globalisierung
GmbH & Co. KG
Kommanditgesellschaft (KG)
Konstruktivismus
Lebenspartnerschaft
Lizenzgebühren
Nachhaltigkeit
Nutzwertanalyse
Personengesellschaft
Reverse-Charge-Verfahren
Subsidiarität
Vorsteuerabzug
Wechsel
externer Effekt
stille Gesellschaft
eingehend
Ursprungsprinzip
ausgehend