Quellenstaatprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Finanzwissenschaft: Besteuerung von Einkünften durch den Staat, aus dem die Einkünfte fließen.
2. Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht: vorrangiges Ordnungsprinzip der meisten Doppelbesteuerungsabkommen: Das Recht zur Besteuerung wird dem Staat zugesprochen, aus dem die Einkünfte stammen, der Wohnsitzstaat verzichtet entweder ganz auf eine Besteuerung (Freistellungsmethode) oder kürzt seinen eigenen Steueranspruch um die schon im Ausland entstandene Vorbelastung (Anrechnungsmethode). Die Besteuerung erfolgt nur im Ausnahmefall im Wohnsitzstaat des Empfängers, z.B. bei Zinsen, Dividenden und Lizenzgebühren.
Eine der Ausprägungen des Quellenstaatprinzips ist bspw. das Betriebsstättenprinzip.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
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Arbeitnehmer
Betrieb
Betriebsstätte
Genossenschaft
GmbH & Co. KG
Kommanditgesellschaft (KG)
Körperschaft
Lebenspartnerschaft
Lizenzgebühren
Nachhaltigkeit
Personengesellschaft
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Societas Europaea (SE)
Umsatz
Verschmelzung
Vorsteuerabzug
Wechsel
stille Gesellschaft
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Quellenstaatprinzip
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Quellenstaatprinzip
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