Wohnsitzstaatprinzip
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff des Internationalen Steuerrechts: das Prinzip, dass das Recht zur Besteuerung von Einkünften dem Wohnsitzstaat (korrekt: Ansässigkeitsstaat) des Steuerpflichtigen zugesprochen werden sollte. Das gegenteilige Prinzip ist das Quellenstaatprinzip.
2. Die geltenden Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen folgen keinem der beiden Prinzipien durchgängig, sondern stellen einen Kompromiss dar. Zahllose Regelungen folgen dem Quellenstaatprinzip, jedoch ist das Wohnsitzstaatprinzip als Auffangregelung für alle diejenigen Einkünfte üblich, für die keine anderweitige Regelung getroffen wurde (Art. 21 des OECD-Musterabkommens).
Vgl. auch Internationales Steuerrecht (IStR).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Arbeitnehmer Betrieb Betriebsstätte Genossenschaft GmbH & Co. KG Kapitalertragsteuer Kommanditgesellschaft (KG) Konsolidierung Lebenspartnerschaft Lizenzgebühren Nachhaltigkeit Nutzwertanalyse Personengesellschaft Reverse-Charge-Verfahren Subsidiarität Vorsteuerabzug Wechsel stille Gesellschaft Äquivalenzprinzip
eingehend
Wohnsitzstaatprinzip
ausgehend