Kooperationsprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Das Kooperationsprinzip ist Teil der umweltpolitischen Prinzipientrias in Deutschland (vgl. auch Vorsorgeprinzip und Verursacherprinzip).
2. Ziel: Ziel des Kooperationsprinzips ist die Verankerung des Umweltschutzes als gemeinsame Aufgabe von Staat, Bürgern und Unternehmen. Anwendung findet das Prinzip in der Umweltbildung und Umweltinformation, Selbstverpflichtungserklärungen der Wirtschaft und anderer Akteure sowie der Einbindung der gesellschaftlichen Gruppen in die Weiterentwicklung der Umweltpolitik.