Umweltzertifikat
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Bei Umweltzertifikaten wird eine umweltpolitisch gewünschte Emissionshöchstgrenze bzw. Emissionsnorm festgelegt. Entsprechend dieser Obergrenze werden Umweltzertifikate durch Versteigerung (Auktionsverfahren) oder Vergabe an jedes Unternehmen im Ausmaß der bisherigen Emissionen (Grandfathering bzw. Senioritätsprinzip) zugeteilt. Schadstoffe dürfen nur Besitzer von Umweltzertifikaten emittieren, d.h. sind weniger Zertifikate vorhanden als nachgefragt, bildet sich ein Preis und somit eine wirksame Verteilung des Umweltschutzes auf die am Markt beteiligten Unternehmen: Für Unternehmen ist es bei vorhandenen Umweltschutztechnologien günstiger, diese zu nutzen, sobald deren Preis unter dem der Umweltzertifikate liegt; überflüssige Umweltzertifikate können verkauft werden. Sind eigene Umweltschutzmaßnahmen teurer, müssen Umweltzertifikate gekauft werden. Bei rationalem (kostenminimierendem) Verhalten der Emittenten wird so der vorgegebene Umweltstandard zu minimalen volkswirtschaftlichen Kosten erreicht.
Bedeutung: Die praktisch wichtigsten Anwendungsfälle sind die 1990 eingeführte Schwefeldioxid (SO2) Zertifikatlösung im Rahmen des US-amerikanischen Clean Air Act und der 2005 eingeführte europäische Emissionshandel zur internationalen Verminderung von Treibhausgasen, dessen Umsetzung durch Nationale Allokationspläne der Mitgliedsstaaten erfolgt.
Vgl. auch Emissionshandel, Umweltpolitik, nationaler Allokationsplan