Senioritätsprinzip
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Personalwirtschaft
Grundsatz für den betrieblichen Aufstieg, wonach dieser nur dem jeweils Dienstältesten bzw. dem Ältesten an Lebensjahren zusteht. In Japan bis in die jüngste Vergangenheit durchgängig für alle Hierarchieebenen praktiziert. Im nordamerikanischen und zentraleuropäischen Raum ist das Senioritätsprinzip nur in bestimmten Berufsgruppen oder auf bestimmten Hierarchieebenen üblich.
Umwelt- und Ressourcenökonomik
Arbeitsmarktökonomik
1. Begriff: mit zunehmender Beschäftigungsdauer steigende Anrechte bzw. Anwartschaften.
2. Das Senioritätsprinzip besagt, dass Beschäftigten mit zunehmender Betriebszugehörigkeitsdauer - und damit i.d.R. mit zunehmendem Lebensalter - Privilegien und steigende Leistungen zuteil werden. Die Vergünstigungen können vielfältig sein: höhere Löhne, größere Arbeitsplatzsicherheit, Erwerb betrieblicher Zusatzleistungen (Fringe Benefits), bevorzugte Berücksichtigung bei Weiterbildungsmaßnahmen, Beförderungen und Aufstiegen etc.
Vgl. auch Senioritätsentlohnung, Arbeitsmarkttheorien.