Fringe Benefits
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Freiwillige betriebliche Zusatzleistungen; 1. Begriff: Bei den Fringe Benefits handelt es sich um Bruttolöhne und -gehälter in Form von Sachleistungen.
2. Umfang: Sie umfassen alle Waren und Dienstleistungen, welche ein Unternehmen oder ein Betrieb seinen Arbeitnehmern zur Verfügung stellt.
3. Beispiele: Unternehmenserzeugnisse, die unentgeltlich oder verbilligt abgegeben werden; Mitarbeiterwohnungen; Firmenwagen (zum Privatgebrauch); soziale Aufwendungen für indirekte Leistungen zulasten der Arbeitgeber wie Kantinen und Essensmarken, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Kindergärten und -krippen; Kostenerstattungen für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort.
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