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Fringe Benefits

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Freiwillige betriebliche Zusatzleistungen; 1. Begriff: Bei den Fringe Benefits handelt es sich um Bruttolöhne und -gehälter in Form von Sachleistungen.

    2. Umfang: Sie umfassen alle Waren und Dienstleistungen, welche ein Unternehmen oder ein Betrieb seinen Arbeitnehmern zur Verfügung stellt.

    3. Beispiele: Unternehmenserzeugnisse, die unentgeltlich oder verbilligt abgegeben werden; Mitarbeiterwohnungen; Firmenwagen (zum Privatgebrauch); soziale Aufwendungen für indirekte Leistungen zulasten der Arbeitgeber wie Kantinen und Essensmarken, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Kindergärten und -krippen; Kostenerstattungen für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort.

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    Mindmap "Fringe Benefits"

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