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Beschäftigungspolitik

Definition: Was ist "Beschäftigungspolitik"?

Maßnahmen zur Beeinflussung der Beschäftigung mit dem Ziel, ein möglichst hohes Beschäftigungsniveau zu erreichen.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    1. Charakterisierung: Das Hauptziel der Beschäftigungspolitik des Staates sowie der Tarifpartner (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) besteht in der Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung einer Vollbeschäftigungssituation (bzw. eines möglichst hohen Beschäftigungsgrades). In quantitativer Hinsicht ist der maximale Auslastungsgrad des Produktionsfaktors Arbeit mit der Beschäftigung aller arbeitsfähigen und arbeitswilligen Erwerbspersonen gleichzusetzen (Erwerbspersonenpotenzial). Dabei werden bestimmte Personengruppen, wie z.B. Ausländer, Ältere, Behinderte etc., nicht ausgenommen (Vollbeschäftigung). Die Erreichung dieses Ziels bedeutet allerdings nicht, dass die Arbeitslosenquote gegen null tendieren muss, da in einem marktwirtschaftlichen System ein gewisses Ausmaß an friktioneller bzw. natürlicher Arbeitslosigkeit stets gegeben und für die Bewältigung des Strukturwandels notwendig ist (Beschäftigungsgrad). In qualitativer Hinsicht bedeutet ein hoher Beschäftigungsstand, dass die Arbeitsplätze nicht nur der Zahl nach mit dem Erwerbspersonenangebot übereinstimmen, sondern auch bestimmte qualitative Anforderungen erfüllen sollen, wie z.B. Beschäftigungsmöglichkeiten im zeitlich gewünschten Umfang auf Teilzeitarbeitsplätzen, Beschäftigungschancen in der erworbenen Qualifikationsstufe (Vermeidung unterwertiger Beschäftigung) sowie Verbesserung der Beschäftigungsstruktur nach folgenden Gesichtspunkten: Qualifikation (Verringerung des Anteils der An- und Ungelernten) (Humankapitaltheorien), Risiken am Arbeitsplatz (Verringerung der Gesundheitsgefährdung und der Unfallhäufigkeit), Sektoren (Abbau von Monostrukturen und der Konzentration der Beschäftigung auf einen oder wenige Wirtschaftszweige) sowie Regionen (Herstellung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse).

    2. Die staatliche Beschäftigungspolitik umfasst drei Strategiebereiche:

    a) Nachfragepolitik (Erhöhung der Nachfrage nach Erwerbspersonen) mit folgenden Instrumenten:
    (1) nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik (Konjunkturpolitik), z.B. Steuer- und Zinssenkungen, Erhöhung der Staatsausgaben (Fiskalpolitik, Geldpolitik).
    (2) angebotsorientierte Wirtschaftspolitik, z.B. Verbesserung der Produktions- und Investitionsbedingungen, marktwirtschaftliche Erneuerung und Förderung des Wettbewerbs durch Deregulierungsmaßnahmen (z.B. Ladenschlussgesetz), Liberalisierung des Arbeitsrechts (z.B. Kündigungsschutzregeln) und der Arbeitnehmerüberlassung.
    (3) Technologiepolitik, z.B. Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit durch Produkt- und Prozessinnovationen sowie der Förderung des Humankapitals der Erwerbspersonen.
    (4) Arbeitszeitverkürzung und -flexibilisierung, z.B. Verkürzung der individuellen Arbeitszeiten bei gleichzeitiger Verlängerung der Betriebsnutzungszeiten, Umwandlung von Voll- in Teilzeitarbeitsplätze sowie Einführung von Teilruhestandsphasen gegen Ende des Erwerbslebens (Arbeitszeitpolitik).
    (5) beschäftigungsorientierte Lohnpolitik, z.B. Abschluss von nominellen Tariflohnsteigerungen unterhalb des Produktivitätszuwachses und der von der Zentralbank angestrebten, mit Vollbeschäftigung kompatiblen Preissteigerungsrate, Reduzierung der Lohnnebenkosten, Förderung des Strukturwandels hin zum tertiären Sektor und zur Digitalisierung der Arbeit, einseitige (generelle) Nominallohnsenkungen, um über resultierende Güterpreissenkungen und damit implizierte Nachfragesteigerungen die Volkswirtschaft nach einem exogenen Angebotsschock wieder auf ihr Vollbeschäftigungsniveau zurückzuführen (Tarifpolitik).

    b) Angebotspolitik (Anpassung des Angebots an Erwerbspersonen an die verfügbare Zahl der Arbeitsplätze) mit folgenden Instrumenten:
    (1) Verkürzung der Erwerbslebensdauer, z.B. vorzeitiges Ausscheiden aus oder späteres Eintreten in den Arbeitsmarkt durch expansive Bildungspolitik, Einführung von Sabbaticals und Langzeiturlaubsphasen, Erwerbsunterbrechung durch Mutterschafts- und Erziehungszeiten, Betreuung pflegebedürftiger Personen, Fort- und Weiterbildung sowie Umschulung.
    (2) Aussiedler- und Ausländer- sowie Flüchtlingspolitik, z.B. Maßnahmen zur Integration, Anreize zum Verbleib im Herkunftsland, wachstumsorientierte Einwanderungspolitik.
    (3) Wanderungspolitik, z.B. Förderung der regionalen und beruflichen Mobilität von Erwerbspersonen (Arbeitskräftemobilität).

    c) Arbeitsmarkt-Ausgleichspolitik mit folgenden Instrumenten:
    (1) (Berufs-)Beratung (Berufsberatung) und Arbeitsvermittlung, z.B. Maßnahmen zur Beschleunigung des Arbeitsmarktausgleichs sowie zur qualitativen Verbesserung des Vermittlungserfolges, Kooperation privater und öffentlicher Arbeitsvermittlung, Arbeitsvermittlung unter dem Dach des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, Förderung der internationalen Berufs- und Arbeitsberatung sowie der internationalen Arbeitsvermittlung.
    (2) Einsatz neuer Suchstrategien auf beiden Seiten des Arbeitsmarktes: z.B. Internet, Networking, Personal-Leasing, Crowdwork.
    (3) Qualifizierungspolitik, z.B. Förderung der allg. und der beruflichen Ausbildung sowie der beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen (Schlüsselqualifikation).
    (4) Lohnabstandsgebot: Die Lohnersatzleistungen sollen so bemessen sein, dass sich die Aufnahme einer zumutbaren Erwerbstätigkeit lohnt.

    Vgl. auch Arbeitslosigkeit, Europäische Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarktpolitik.
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