Sachleistungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in der Sozialversicherung zugesicherte wirtschaftliche Unterstützungen, die z.T. neben Barleistungen, wie z.B. dem Krankengeld gewährt werden.
1. Gesetzliche Krankenversicherung: Kranken- bzw. Krankenhauspflege, ärztliche Behandlung durch Vertragsärzte und Vertragszahnärzte, Versorgung mit Arzneien, Heil- und Hilfsmitteln, Bestrahlungen etc.
2. Unfallversicherung: Krankenbehandlung.
3. Andere Versicherungen (u.a. Knappschaftsversicherung, Kriegsopferversorgung): Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, Verordnung von Badekuren, Heilstättenbehandlung etc.
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