Schwerpunktprinzip
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1. Begriff: Das Schwerpunktprinzip ist ein erweiterndes Prinzip zu der klassischen umweltpolitischen Prinzipientrias in Deutschland. Die Notwendigkeit des Prinzips begründet sich in der Berücksichtigung der ökonomischen Effizienz.
2. Ziele: Ziel des Schwerpunktprinzips ist es, die optimale (ökologische und ökonomische) Umweltverbesserung bei begrenzten Mitteln zu ermöglichen. Es stellt damit eine Umsetzung des wirtschaftswissenschaftlichen Effizienzdenkens (Effizienz) dar.
3. Vorgehensweise: Infolge der Umsetzung des Schwerpunktprinzips können z.B. Unternehmen von einer Auflage entlastet werden, wenn sie in einem anderen Bereich umweltpolitisch tätig werden. Dabei muss jedoch immer gewährleistet werden, dass der Umweltentlastungseffekt der ursprünglichen Maßnahme erreicht wird. Beispielhafte Umsetzungen sind Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
4. Kritische Würdigung: Auch wenn das Prinzip sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus technischen Sichtweisen Vorteile bietet, ist eine Abwägung der einzelnen Maßnahmen notwendig, aber nicht unproblematisch. Insbesondere die Frage der Quantifizierung verdeutlicht diese Problematik. Straffe staatliche Reglementierungen sind daher notwendig.
Vgl. auch Verursacherprinzip, Vorsorgeprinzip, Kooperationsprinzip, Umwelt.