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Freistellungsmethode

Definition: Was ist "Freistellungsmethode"?

Eine der vier gängigen Methoden zur Vermeidung/Milderung der Doppelbesteuerung bei internationaler Geschäftstätigkeit: Die Methode stellt Einkünfte, die im Ausland besteuert werden (bzw. werden können), von der inländischen Besteuerung frei, um eine doppelte Besteuerung zu verhindern.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: eine der vier gängigen Methoden zur Vermeidung/Milderung der Doppelbesteuerung bei internationaler Geschäftstätigkeit: Die Methode stellt Einkünfte, die im Ausland besteuert werden (bzw. werden können), von der inländischen Besteuerung frei, um eine doppelte Besteuerung zu verhindern.

    2. Wirtschaftspolitische Hintergründe: a) Die Freistellungsmethode sorgt dafür, dass dt. Unternehmen in ausländischen Märkten, in denen das Steuerniveau niedriger ist als in Deutschland, gleiche Wettbewerbschancen wie ihre ausländischen Konkurrenten haben, da sie von den erzielten Gewinnen nicht höhere Steuern zahlen müssen als die örtlichen Mitbewerber; auf diese Art und Weise wird ihre Fähigkeit, durch Thesaurierung erzielter Gewinne Rücklagen zu bilden und ihr weiteres Wachstum zu sichern, nicht durch zusätzliche dt. Steuerforderungen beeinträchtigt.

    b) Andererseits birgt die Freistellung von in ausländischen Ländern erzielten Gewinnen von der dt. Besteuerung in sich einen gewissen Anreiz, im Ausland zu investieren und sich das niedrigere ausländische Steuerniveau anstelle eines hohen dt. Steuerniveaus zu sichern. Daher muss die Freistellungsmethode durch zahlreiche flankierende Maßnahmen und Zusatzregelungen gegen missbräuchliche Ausnutzung geschützt und ihr Anwendungsbereich auf solche Tätigkeiten eingegrenzt werden, in denen im Ausland eine tatsächliche, schützenswerte Tätigkeit vor Ort stattfindet ("aktive" Tätigkeiten). Solche Einschränkungen der Freistellungsmethode finden sich sowohl in einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen als auch in nationalen dt. Gesetzen (§ 50d EStG, § 20 AStG).

    c) Wirtschaftlich ungünstig ist die Freistellungsmethode im Übrigen bei Auslandsverlusten, da hier nach dt. Rechtsansicht nicht nur Gewinne aus dem Ausland unter die Freistellungsmethode fallen, sondern ggf. auch Verluste; das bedeutet für die betroffenen Unternehmen, dass sie die unter die Freistellung fallenden Verluste steuerlich nicht geltend machen können (da sie als "steuerfrei" gelten!) und diese Verluste somit aus versteuerten Nettoeinkünften tragen müssen.

    3. Rechtsquellen: Deutschland verwirklicht die Freistellungsmethode im Grundsatz nur in Doppelbesteuerungsabkommen; gegenüber Ländern, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, ist günstigstenfalls die Anrechnungsmethode nutzbar.

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