Direkt zum Inhalt

ausländische Betriebsstätte

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Ausland errichtete Betriebsstätte. Abgrenzung der ausländischen Betriebsstätte für Zwecke der Besteuerung nach den gleichen Merkmalen wie inländische Betriebsstätten. Die ausländische Betriebsstätte einer Personengesellschaft wird den Gesellschaftern (Mitunternehmern) anteilig als eigene zugerechnet. Dies gilt auch bei einer Personengesellschaft ausländischen Rechts, wenn die ausländische Personengesellschaft in ihrem im ausländischen Handelsrecht verankerten rechtlichen Aufbau und ihrer wirtschaftlichen Funktion einer dt. Personengesellschaft entspricht. Die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) enthalten i.d.R. eigenständige Definitionen für ausländische Betriebsstätte, die den Begriff gegenüber der Definition in § 12 AO einengen (in diesen Fällen gilt dann: Was der Begriff „Betriebsstätte“ im DBA bedeuten soll, richtet sich nach der Definition im DBA, was er in einem „nationalen“ dt. Steuertext bedeuten soll, dagegen nach der AO, sofern der Kontext nicht etwas anderes erfordert).

    Die ausländische Betriebsstätte hat im Außensteuerrecht eine zweifache Bedeutung:
    (1) als Steueranknüpfungspunkt für die beschränkte Steuerpflicht im Ausland. Es gilt, dass die Gewinne aus ausländischen Betriebsstätten auch bei Bestehen eines Doppelbesteuerungsabkommens regelmäßig im Ausland (also im Land der Betriebsstätte) versteuert werden müssen;
    (2) als Anknüpfungspunkt für dt. Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung oder für Steuervergünstigungen im Zusammenhang mit Auslandsinvestitionen (meist Freistellungsmethode, sodass der dt. Eigentümer der ausländischen Betriebsstätte nur mit den ausländischen Steuern belastet ist, selbst wenn diese niedriger sind als die dt., dadurch wird eine Gleichstellung des deutschen Betriebsstätteninhabers mit seinen Mitbewerbern vor Ort erreicht; existiert keine ausländische Betriebsstätte, sondern werden Geschäftskontakte mit dem Ausland von deutschem Boden aus abgewickelt, ist eine solche günstige Behandlung dagegen nicht möglich).

    Ausländische Betriebsstättenverluste: vgl. Auslandsverluste.

     

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "ausländische Betriebsstätte"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap ausländische Betriebsstätte Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/auslaendische-betriebsstaette-30870 node30870 ausländische Betriebsstätte node35279 Freistellungsmethode node30870->node35279 node31152 Betriebsstätte node30870->node31152 node33229 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) node30870->node33229 node32017 Doppelbesteuerung node35279->node32017 node35279->node33229 node43318 passive Tätigkeit node43318->node30870 node30641 aktive Tätigkeit node43318->node30641 node33366 Hinzurechnungsbesteuerung node35031 Gewerbeertrag node35031->node30641 node30641->node30870 node30641->node33366 node28321 Auslandsinvestition node28321->node30870 node29070 Auslandsniederlassung node28321->node29070 node39427 Niederlassung node39427->node29070 node31247 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) node31247->node29070 node29070->node30870 node29070->node32017 node36315 Gewerbesteuer node31152->node36315 node46753 Schachtelprivileg node43107 Progressionsvorbehalt node43107->node35279 node43107->node33229 node33431 Hypothek node33431->node33229 node46610 Societas Europaea (SE) node46610->node33229 node33229->node46753 node48732 Verbringung node48732->node31152 node50528 Veranlagung node50528->node31152 node46309 Sitz node46309->node31152 node50637 Welteinkommensprinzip node50637->node35279
    Mindmap ausländische Betriebsstätte Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/auslaendische-betriebsstaette-30870 node30870 ausländische Betriebsstätte node31152 Betriebsstätte node30870->node31152 node33229 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) node30870->node33229 node35279 Freistellungsmethode node30870->node35279 node29070 Auslandsniederlassung node29070->node30870 node30641 aktive Tätigkeit node30641->node30870

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete