Direkt zum Inhalt

ausländische Tochtergesellschaft

Definition: Was ist "ausländische Tochtergesellschaft"?

Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft, die vom Ausmaß über eine reine Kapitalanlage hinausgeht, sodass von einem unternehmerischen Engagement des Investors ausgegangen werden kann.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft, die vom Ausmaß über eine reine Kapitalanlage hinausgeht, sodass von einem unternehmerischen Engagement des Investors ausgegangen werden kann. Im Steuerrecht wird für ausländische Tochtergesellschaften bei verschiedenen Regelungen explizit eine Beteiligungsquote festgelegt, ab der eine ausländische Gesellschaft als ausländische Tochtergesellschaft angesehen wird; dies führt dann meist zu einer steuerlichen Behandlung, die günstiger ist als bei einer reinen Kapitalanlage. Diese Beteiligungsquote ist je nach Regelung und historischem Entstehungszeitpunkt oft unterschiedlich hoch (häufig 25 Prozent oder 10 Prozent).

    2. Behandlung von ausländischen Tochtergesellschaften im Teileinkünfteverfahren: In- und ausländische Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften werden nach heutigem dt. Recht gleichbehandelt; es gelten also dieselben Regeln für Dividenden wie im Inlandsfall. Nur das Gewerbesteuerrecht sieht eine Befreiung für Dividenden aus ausländischen Tochtergesellschaften nur unter leicht abweichenden Voraussetzungen vor (aktive Tätigkeit).

    3. Regelungen für ausländische Tochtergesellschaften in Doppelbesteuerungsabkommen (Regelfall): Dividendeneinnahmen sind freigestellt oder es erfolgt eine indirekte Anrechnung der ausländischen Körperschaftsteuer (Beteiligungsquoten vertraglich meist 25 Prozent oder 10 Prozent). In Deutschland sind Sonderregelungen zur Verwirklichung dieser Vorgaben aufgrund des Teileinkünfteverfahrens (Gleichbehandlung aller Dividenden) nicht erforderlich. Nur das Gewerbesteuerrecht sieht eine Sondervorschrift vor: Dividendeneinnahmen eines inländischen Gewerbebetriebs aus ausländischen Tochtergesellschaften sind von der Gewerbesteuer ausgenommen, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen die Freistellung vorsieht oder die ausländische Tochtergesellschaft eine aktive Tätigkeit ausübt.

    4. Die Veräußerung einer ausländischen Tochtergesellschaft ist i.d.R. nur in Deutschland steuerpflichtig; der Veräußerungsgewinn ist nach dem Teileinkünfteverfahren bei einer natürlichen Person nur zu einer bestimmten Quote (60 Prozent, § 3 Nr. 40 EStG; vor 2009 waren es 50 Prozent), bei einer juristischen Person gar nicht steuerpflichtig (§ 8b KStG). Nach einigen wenigen Doppelbesteuerungsabkommen ist jedoch auch für Anteile an ausländischen Tochtergesellschaften eine Steuerpflicht im Land der ausländischen Tochtergesellschaft möglich.

    5. Sonderregelungen: a) Relevanz der Abgeltungsteuer für Einkünfte aus ausländischen Tochtergesellschaften: Die seit 2009 eingeführte Abgeltungsteuer auf Dividendeinkünfte bezieht sich nur auf Dividendeneinkünfte aus Anteilen, die in einem Privatvermögen gehalten werden. Der Begriff der „Tochtergesellschaft“ beinhaltet im Gegensatz dazu, dass ein ausländisches Unternehmen einem inländischen Mutterunternehmen untergeordnet ist. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Dividenden und die Veräußerungsgewinne aus Anteilen an ausländischen Tochtergesellschaften i.d.R. im Betriebsvermögen anfallen und daher die Abgeltungsteuer für diesen Bereich nur höchstens theoretisch von Interesse ist.

    b) Sonderregelungen gelten auch, wenn die Einkünfte aus der ausländischen Tochtergesellschaft beim inländischen Gesellschafter zu einem früheren Zeitpunkt schon der Hinzurechnungsbesteuerung unterlegen haben (§ 3 Nr. 41 EStG).

    6. Im Rahmen der Erbschaftsteuer werden Anteile an ausländischen Tochtergesellschaften mit dem gemeinen Wert bewertet. Allerdings gibt es für den Besitz von Anteilen an Gesellschaften in anderen Staaten der EU Begünstigungen (Verschonungsabschlag, § 13a, § 13b ErbStG).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "ausländische Tochtergesellschaft"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap ausländische Tochtergesellschaft Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/auslaendische-tochtergesellschaft-27490 node27490 ausländische Tochtergesellschaft node51497 Teileinkünfteverfahren node27490->node51497 node33380 Dividende node27490->node33380 node30870 ausländische Betriebsstätte node27965 beschränkte Steuerpflicht node50637 Welteinkommensprinzip node38991 Kapitalgesellschaften node28520 ausländische Kapitalgesellschaft node28520->node27490 node28520->node27965 node28520->node50637 node28520->node38991 node33229 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) node28520->node33229 node29070 Auslandsniederlassung node46076 Portfolio-Investition node28357 Direktinvestition node28321 Auslandsinvestition node28321->node27490 node28321->node30870 node28321->node29070 node28321->node46076 node28321->node28357 node43318 passive Tätigkeit node43318->node27490 node30641 aktive Tätigkeit node43318->node30641 node33366 Hinzurechnungsbesteuerung node35031 Gewerbeertrag node35031->node30641 node30641->node27490 node30641->node30870 node30641->node33366 node32890 Gewinnausschüttung node28242 Bonus node28242->node33380 node33380->node32890 node31763 Aktie node33380->node31763 node27981 Beteiligung node27981->node51497 node31763->node51497 node46610 Societas Europaea (SE) node46610->node51497 node27889 Aktiengesellschaft (AG) node27889->node51497 node27889->node33380
    Mindmap ausländische Tochtergesellschaft Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/auslaendische-tochtergesellschaft-27490 node27490 ausländische Tochtergesellschaft node51497 Teileinkünfteverfahren node27490->node51497 node33380 Dividende node27490->node33380 node30641 aktive Tätigkeit node30641->node27490 node28321 Auslandsinvestition node28321->node27490 node28520 ausländische Kapitalgesellschaft node28520->node27490

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete