Vertriebsgesellschaft
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1. Begriff: Gesellschaft, deren Gegenstand nur der Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen ist, nicht aber deren Produktion.
2. Eine Vertriebsgesellschaft wird häufig von Konzernen gegründet, um
(1) die Haftung, soweit sie aus Verträgen mit der Kundschaft herrührt, auf das Vermögen der Vertriebsgesellschaft zu begrenzen,
(2) den Vertrieb aller Produkte des Konzerns zentral zu koordinieren oder
(3) durch eine Vertriebsgesellschaft in einem anderen Land (Auslands-Vertriebsgesellschaft) den Kunden im dortigen Markt eine Anlaufstelle im eigenen Land anbieten zu können.
3. Steuerliche Behandlung: Die Vertriebsgesellschaft muss ihre Geschäfte mit den übrigen Gesellschaften des eigenen Konzerns zu Konditionen wie mit fremden Dritten abwickeln; ansonsten besteht innerstaatlich die Gefahr verdeckter Gewinnausschüttungen, grenzüberschreitend die Gefahr von Verrechnungspreiskorrekturen (Verrechnungspreis).
4. Spezialfall: Für Unternehmensstrukturen, bei denen innerstaatlich eine Vertriebsgesellschaft und eine Produktionsgesellschaft voneinander getrennt sind.
Vgl. auch Betriebsaufspaltung.