Funktionsholding
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im Außensteuergesetz (AStG) früher eine Bezeichnung für eine Holdinggesellschaft in einem ausländischen Staat, die eine aktive Tätigkeit ausübt und im wirtschaftlichen Zusammenhang damit eine wesentliche Beteiligung an einer anderen ausländischen Gesellschaft hält, die selbst ebenfalls wieder aktiv tätig sein muss. War eine Gesellschaft Funktionsholding, so galten die Dividendeneinkünfte aus der Untergesellschaft bei ihr nicht als Einkünfte aus passiver Tätigkeit. Da nach der Reform der Hinzurechnungsbesteuerung im Zuge des Übergangs zum Halbeinkünfteverfahren alle ausländischen Gesellschaften mit Dividendeneinkünften so behandelt werden wie früher nur die Funktionsholding und die Landesholding, ist die Regelung über die Funktionsholding (§ 8 II AStG a.F.) als überflüssig aufgehoben worden.