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Steueroasen

Definition: Was ist "Steueroasen"?

Bezeichnung für Länder, die ein niedriges Steuerniveau haben, weil keine oder nur sehr niedrige Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, z.B. die Bermuda-Inseln, die Bahamas, sowie - mit gewissen Einschränkungen - Liechtenstein, Monaco, Schweiz. Das niedrige Steuerniveau kann entweder auf einer im allgemeinen niedrigen maximalen Steuerbelastung oder aber auf bes. Steuer- und Abgabenprivilegien für bestimmte Steuersubjekte beruhen.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bezeichnung für Länder, die ein niedriges Steuerniveau haben, weil keine oder nur sehr niedrige Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, z.B. die Bermuda-Inseln, die Bahamas, sowie - mit gewissen Einschränkungen - Liechtenstein, Monaco, Schweiz. Das niedrige Steuerniveau kann entweder auf einer im allg. niedrigen maximalen Steuerbelastung oder aber auf bes. Steuer- und Abgabenprivilegien für bestimmte Steuersubjekte beruhen. Ein Teil dieser Länder versucht, die fehlenden Steuer- und Abgabeneinnahmen durch andere Einnahmen (Sonderbriefmarken, Konzessionen etc.) auszugleichen.

    Das im Verhältnis zu anderen Staaten niedrige Steuerniveau bietet den Anreiz zur Verlagerung von Einkünften und Vermögen in diese Länder zum Zwecke der Steuerersparnis.

    Die aus der Sicht der Steuerpflichtigen vorhandene Attraktivität der Steueroasen ist durch das Außensteuergesetz (AStG) erheblich eingeschränkt und z.T. in ihr Gegenteil verkehrt worden. Ähnliche Maßnahmen haben auch zahlreiche andere Länder ergriffen. Darüber hinaus sind seit Mitte der 1990er-Jahre die Steueroasen auch durch koordinierte Abwehrmaßnahmen der OECD-Länder stark unter Druck gesetzt worden, von einem als unfair empfundenen Steuerwettbewerb Abstand zu nehmen. Da infolge all dieser Maßnahmen legale Formen der Steuerverringerung durch Geschäfte mit Steueroasen nur noch geringe Vorteile versprechen, hat sich die Attraktivität von Steueroasen seitdem hauptsächlich auf Aktivitäten verengt, bei denen Steuerpflichtige eines hoch (oder normal hoch) besteuernden Landes Kapital in Steueroasen anlegen und dessen Existenz dem heimatlichen Fiskus verschweigen. In den letzten Jahren konzentrieren sich die Bemühungen der Finanzverwaltungen daher zunehmend darauf, die Steueroasenländer zu veranlassen, den Heimatstaaten der bei ihnen engagierten Kapitalanleger Auskünfte über die Existenz und die Höhe von Kapitalanlagen und Erträgen in ihrem Land zu geben. Insbesondere die OECD hat Standards für einen grenzüberschreitenden Auskunftsaustausch aufgestellt, deren Einhaltung die Hoch- und Normalsteuerländer auch von den Steueroasen fordern. Insbesondere der Plan, dass gegenüber Staaten, die als Steueroase gelten und die diesen Standards trotzdem auch nicht entsprechen wollen, massive und v.a. koordinierte wirtschaftliche und steuerliche Sanktionen der übrigen Länder verhängt werden sollten, hat in den letzten Jahren zu einem unerwartet weitgehenden Einlenken der Steueroasenländer gegenüber den Industriestaaten geführt, indem zahlreiche Steueroasenländer ihre Bereitschaft bekundet haben, grenzüberschreitend Auskünfte über Kapitalanlagen und Einkünfte zu erteilen, um diesen Sanktionen zu entgehen. Es ist daher durchaus denkbar geworden, dass Steueroasen als Anlageort für dem Fiskus verschwiegene Gelder auf Dauer nicht mehr behaupten können werden; allerdings bleibt abzuwarten, ob die Steueroasenländer ihren gegenüber den übrigen Ländern eingegangenen Verpflichtungen zur fiskalischen Zusammenarbeit im Auskunftsverkehr in der Praxis auch tatsächlich hinreichend Folge leisten werden.

    Vgl. auch AuskunftsaustauschBasisgesellschaften, Steuerabwehr, Steuerflucht, Verhaltenskodex.

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