Direkt zum Inhalt

Steuerhinterziehung

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Steuerhinterziehung (Zollhinterziehung); rechtswidrige Form der Steuerabwehr. Steuerhinterziehung ist eine Steuerstraftat.

    1. Steuerhinterziehung begeht, wer vorsätzlich
    (1) den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht;
    (2) die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt;
    (3) pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt und dadurch Steuern oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt (§ 370 AO). Versuch ist strafbar.

    2. a) Steuerverkürzung liegt vor bei Veranlagungsteuern bes. dann, wenn Steuern nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden, bei Fälligkeitsteuern, wenn im Fälligkeitszeitpunkt ein geringerer Betrag als der durch Tatbestandsverwirklichung geschuldete Betrag entrichtet wird.
    b) Nicht gerechtfertigte Steuervorteile (einschließlich Steuervergütungen) sind erlangt, soweit sie zu Unrecht gewährt oder belassen werden. Ob die Steuer, auf die sich die Tat bezieht, aus anderen Gründen hätte ermäßigt oder der Steuervorteil aus anderen Gründen hätte beansprucht werden können, ist für die Bestrafung ohne Bedeutung.

    3. Strafen:
    (1) Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe;
    (2) in bes. schweren Fällen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren; bes. schwerer Fall liegt i.d.R. vor, wenn der Täter in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt, seine Befugnisse oder Stellung als Amtsträger missbraucht, die mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung missbraucht, unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege fortgesetzt Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt oder als Miglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Strafttaten verbunden hat, Umsatz- oder Verbrauchsteuern verkürzt oder nicht gerechtftertigte Umsatz- oder Verbrauchssteuervorteile erlangt.

    Straffreiheit kann durch rechtzeitige Selbstanzeige erlangt werden (§ 371 AO).

    4. Gewerbsmäßige Hinterziehung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben wird als gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel nach § 373 AO steuerstrafrechtlich geahndet.

    5. Hinterzogene Steuern sind zu verzinsen (Hinterziehungszinsen, § 235 AO).

    6. Die Festsetzungsfrist verlängert sich auf zehn Jahre (§ 169 II Satz 2 AO).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Steuerhinterziehung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Steuerhinterziehung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/steuerhinterziehung-46524 node46524 Steuerhinterziehung node54080 Wirtschaft node32110 Haftung node54080->node32110 node30696 Außenprüfung node30696->node46524 node45218 Steuerverkürzung node30696->node45218 node45218->node46524 node39218 Non-Governmental Organization (NGO) node42454 Risikomanagement node53397 Offshore-Bank node53397->node46524 node53397->node39218 node53397->node42454 node33890 Geldwäsche node53397->node33890 node49053 Zoll node31594 Angestellter node31594->node32110 node31379 Arbeitsentgelt node32110->node46524 node32110->node45218 node32110->node49053 node32110->node31379 node51589 Corporate Social Responsibility node51589->node46524 node50418 Verantwortung node51589->node50418 node41203 Nachhaltigkeit node51589->node41203 node53393 Fraud Triangle node41197 internes Kontrollsystem (IKS) node53400 Fraud node53400->node46524 node53400->node33890 node53400->node53393 node53400->node41197 node51592 Greenwashing node51592->node51589 node120056 ESG-Kriterien node120056->node51589 node35428 Festsetzungsverjährung node35428->node46524 node35428->node45218
    Mindmap Steuerhinterziehung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/steuerhinterziehung-46524 node46524 Steuerhinterziehung node51589 Corporate Social Responsibility node51589->node46524 node53400 Fraud node53400->node46524 node32110 Haftung node32110->node46524 node53397 Offshore-Bank node53397->node46524 node45218 Steuerverkürzung node45218->node46524

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete