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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Personen, für die kraft Gesetzes oder Rechtsgeschäfts andere Personen mit verbindlicher Wirkung zu handeln befugt sind (z.B. gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte).
Haftung: Vertretene haften für Steuerhinterziehungen oder Steuerverkürzungen, die ihre Vertreter bei Ausübung ihrer Obliegenheiten begehen (70 AO); daneben haften i.d.R. die Vertreter.
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