Stiftung
1. Zuwendung von Vermögenswerten für bestimmte, oft gemeinnützige oder wohltätige Zwecke (Stiftungsgeschäft). Eine Stiftung hat keine mitgliedschaftliche Struktur. Der Stifter setzt ein Kuratorium, einen Stiftungsrat ein, der sich i.d.R. durch Kooptation (Berufung) selbst ergänzt. 2. Bezeichnung für die Vermögenswerte selbst....
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BWL (Internationales Steuerrecht),BWL (Verbrauchsteuern ),Recht (Grundlagen des bürgerlichen Rechts ),BWL (Substanzbesteuerung )